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Flüchtlinge + Ausbildung: Wir berichten über engagierte Unternehmer und Unternehmerinnen

© 3D-Rendering: www.corporate-interaction.com

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Wie können KMU in Österreich zur Integration ehemaliger Flüchtlinge, die es bis Österreich schafften, beitragen?
Was tun österreichische Unternehmer und Unternehmerinnen dafür und welche Erfahrungen haben sie bereits mit ehemaligen Flüchtlingen gemacht?

Wir wollen diese Fragen in den kommenden Artikeln und Interviews beantworten.

 

Fakten und Begriffserklärung

Innenministerin Mikl-Leitner und voran Landeshauptmann Pühringer bringen gerade aktuell den Sager Asyl auf Zeit aufs Tapet. Derzeit wird Asyl, wenn ein Fluchtgrund laut Genfer Konvention vorliegt, unbefristet vergeben. Allerdings kann das Asyl unter bestimmten Umständen aberkannt werden. Liegt laut Genfer Flüchtlingskonvention kein Fluchtgrund vor, wäre jedoch die Rückkehr in das Herkunftsland durch Bedrohung des Lebens und der Unversehrtheit gefährdet, wird subsidiärer Schutz gewährt. Wird dieser Schutz einem Asylwerber zuerkannt, ist dieser zunächst auf ein Jahr begrenzt. Liegen nach Ablauf dieses Jahres keine Gründe zur Aberkennung vor, wird dieser Schutz auf weitere zwei Jahre gewährt. Das ist dann der Fall, wenn sich der Asylwerber und die Asylwerberin nichts zu schulden kommen ließen und in dem Land, aus dem er oder sie herkommen, weiterhin Zustände herrschen, die laut Genfer Rechtskonvention ein Zurückschicken verunmöglichen.
Wie kürzlich in diesem Standardartikel zu lesen war, führe diese Neuregelung des Asyl auf Zeit nur zu mehr Verwaltungsaufwand und damit zu Mehrkosten, die man eventuell sinnvoller einsetzen könnte.

 

Flüchtlinge: Subsidiärer Schutz oder positiver Asylbescheid = Zugang zum Arbeitsmarkt

Hat ein ehemaliger Flüchtling subsidiären Schutz oder Asyl ist ihm auch der freie Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren. Jene, die sich noch in der Warteposition befinden, also Asylwerber sind, haben nur einen sehr eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Leider warten Asylwerber in Österreich mitunter sehr lange darauf, einen Status zuerkannt zu bekommen. Während dieser Wartezeit könnten die Asylwerber bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit einer Lehre beginnen, die unter die Rubrik Mangellehrberufe fällt. Dazu muss der zukünftige Dienstgeber eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS einreichen.

Aber sprechen wir über Integration und sinnvolle Maßnahmen, junge Menschen in unseren Land in den Arbeitsprozess einzubinden. Wir werden uns zunächst speziell mit dem Thema Lehrlinge befassen. Dazu wird es Interviews mit Lehrmeistern und -meisterinnen geben. Wir wollen wissen, wie die Zusammenarbeit mit Lehrlingen, die subsidiären Schutz oder Asyl haben, klappt und welche Unterschiede zu Lehrlingen mit österreichischer Staatsbürgerschaft festzustellen sind.

 

Weitere Artikel zum Thema Flüchtlinge, Ausbildung und Lehre:

Flüchtlinge – Lehrlinge – Unternehmen: Ing. Mag. (FH) Richard Döltl im Interview

Flüchtlinge – Lehrlinge – Unternehmen: Veronika Krainz von lobby.16 im Interview

 

Quellen:

Allgemeines zum Asyl. help.gv.at

Asyl auf Zeit: Deutschland schlägt den entgegengesetzten Kurs ein

AMS-Mangelberufsliste_Lehrausbildung

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