Site icon unternehmerweb

Reparaturbonus – neue Partnerbetriebe werden gesucht!

© Bild: jarmoluk from Pixabay

Der Reparaturbonus ist eine klimafreundliche Maßnahme, die nachhaltigeres Handeln und demnach den Reparaturgedanken hoch hält. Der Reparaturbonus ist eine Bundesförderaktion vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Diese Aktion will ein Umdenken und Handeln gegen den Trend der Wegwerfgesellschaft bewirken. Ab Ende April 2022 soll es daher für alle Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich wieder möglich sein, sich einen Reparaturbon zu holen und diesen bei einem entsprechenden Partnerbetrieb einzulösen. Pro Gerät und Reparaturbon werden bei einer Reparatur bis zu € 200,– 50 Prozent rückvergütet. Das heißt, man bezahlt für eine Reparatur mit Hilfe eines Reparaturbons nur die Hälfte, wenn diese nicht mehr als € 200,- ausmacht. Jetzt werden dafür noch Partnerbetriebe, die sich der Reparatur von Elektronik und Elektronikgeräten verschrieben haben, gesucht. Hier gibt es eine Liste, wer und was alles darunterfällt.

Als Partnerbetrieb mit dabei sein – so geht es!

Wer als Partnerbetrieb bei der Aktion des Reparaturbons dabei sein will, stellt einen Online-Antrag. Wer eine Niederlassung in Österreich hat und eine entsprechende Gewerbeberechtigung, die hier ersichtlich ist, besitzt, kann sofort mitmachen. Selbstverständlich werden die üblichen Geschäftsunterlagen und Angaben zu den Öffnungszeiten etc. benötigt. Und schon ist man Partnerbetrieb und erfreut sich hoffentlich über mehr Kundschaft, die ebenso mehr auf Reparatur, als aufs Wegwerfen setzt.

Das alles lässt sich mit dieser Aktion reparieren – ein Auszug

So können sämtliche elektrische und Elektronikteile im Bereich der Wäsche- und Schuhpflege, wie die Waschmaschine und eine Bügelstation repariert werden. Vom Backofen, über den Schnellkochtopf bis zum Reiskocher und vieles mehr fallen in den Bereich des Kochens, Backens und Spülen. Bei Raumpflege und Möbel kann es der Luftreiniger, der Staubsauger und der Treppenlift sein. Zudem können sämtliche Gartengeräte und Werkzeuge repariert und damit Kosten gespart werden. Das können Ladegeräte, Kreissägen, genauso wie die Wasserwaage, die Zeitschaltuhr und das Schweißgerät sein. Dann fällt vieles in den Bereich der Körperpflege, des Sports und der medizinischen Geräte, wie der Blutdruckmesser, der Rollstuhl genauso wie sämtliche Sport- und Fitnessgeräte und ebenso die Zahnbürste, der Lockenstab und der Rasierapparat. Musikinstrumente, Heim- und Bürobedarf, selbst das E-Bike, die Satellitenschüssel und der Rauchmelder fallen darunter.

Kleinvieh macht auch Mist

Wie wir immer wieder auf Unternehmerweb hinweisen, ist es enorm wichtig, dass jeder Unternehmer und jede Unternehmerin dazu beitragen, dass wir unsere Erfolge in einer Welt und Umwelt leben können, die menschenfreundlich und gesund ist. Daher ist es uns ein besonders Anliegen, auf diese Aktion des Reparaturbons hinzuweisen. Wir hoffen, dass sich möglichst viele Betriebe dazu anmelden. Und wir alle diese tolle Möglichkeit nutzen und nicht mehr so viel wegwerfen. Denn jeder kleine Beitrag wird in der Summe von vielen Beiträgen groß.

 

Quellen:

Reparaturbonus

Geräteliste – Förderung der Reparatur von Elektronik und Elektrogeräte

Online-Antrag für potentielle Partnerbetriebe

Exit mobile version