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Non financial report – Transparenz zur Geschäftsgebarung.

© 3D-Rendering: www.corporate-interaction.com

Auch auf höchster EU-Ebene ist schon angekommen, dass hohe Finanzgewinne alleine nicht besonders aussagekräftig sind, um die Qualität eines Unternehmens zu beurteilen.

Non financial report – sozial, ökologisch, ethisch

Ein „non financial report“ soll transparent machen, wie Unternehmen – über die wirtschaftliche Performance hinaus – in sozialen, ökologischen, ethischen Belangen agieren, oder auch, wie verantwortungsbewusst sie sich ihrer gesellschaftlichen Umgebung gegenüber verhalten.

Hat letztlich Auswirkungen auf KMU

Mit 1.1.2017 ist die EU-Verordnung in Kraft getreten, einen „non financial report“ zu legen – zunächst noch eingeschränkt auf Unternehmen ab 500 MitarbeiterInnen.
Gesetzestext hier
Auch wenn diese Verordnung nur für große Unternehmen verpflichtend ist, hat es auch Auswirkungen für KMU und EPU. Kleinere Unternehmen, die als Zulieferer in Geschäftsbeziehung zu großen Unternehmen stehen, werden über kurz oder lang von ihren AuftraggeberInnen aufgefordert werden, ebenso einen „non financial report“ zu legen.

Je früher man selber schon am Weg ist, desto…

Die Vorlage dafür ist frei wählbar, es muss aber deklariert werden, welches international, europäisch oder national anerkannte Berichtswesen genutzt wird. Bestehende Nachhaltigkeitsberichts-Vorlagen sind ua der GRI – Global Reporting Initiative, die ISO 26000 der deutsche Nachhaltigkeitskodex oder auch die Gemeinwohlbilanz.
Die Entscheidung, welche Vorlage genutzt wird, ist nicht so einfach: einerseits kann man sich daran orientieren, was die AuftraggeberInnen nutzen, andererseits kann es aber auch ausschlaggebend sein, wie gut und zielführend umsetzbar das Konstrukt für die eigene Geschäftstätigkeit ist.
In jedem Fall gilt auch hier: Je früher man selber schon am Weg ist, desto schneller und besser kann man KundInnen bedienen und auch neue Geschäftsbeziehungen erwirken.

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