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Neu: Verbesserte finanzielle Absicherung im Krankheitsfall für EPU

Unternehmer mit Rueckenschmerzen

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Gerade noch rechtzeitig vor der neuen Regierung wurde vergangenen Donnerstag diese Neuregelung im Nationalrat beschlossen.

Bei mehr als 43 Tagen Krankenstand wird ab dem 4. Tag gezahlt.

Bisher bekam man als EPU erst ab dem 43. Tag Krankengeld in der derzeitigen Höhe von 29,44 Euro pro Tag. Ab 1.7.2018 wird es diese weitere Absicherung, auch wenn nur minimal, geben und ist damit ein Schritt in die notwendige Richtung. Ist man demnach länger als 43 Tage im Krankenstand bekommt man rückwirkend ab dem 4. Tag Krankengeld. Es wurde im Parlament trotz des Vetos der ÖVP durchgesetzt. Bisher bekam man das Geld erst ab dem 43. Tag nach der Erkrankung. Voraussetzung ist, dass man EPU ist oder das Unternehmen nicht mehr als 25 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt.

Zwanzig Wochen lang wird das Krankengeld gewährt.

Dieses Geld wird bis zu 20 Wochen lang ausbezahlt. Also im schlimmsten Fall und bei langer Krankheit bekommt man für 137 Tage die finanzielle Unterstützung von derzeit 29,46 Euro pro Tag. Das wäre bei sehr langer Krankheit ein Betrag von 4035,- Euro.

Eine private Vorsorge sollte überlegt werden.

Es kann schnell mal passieren, dass man sich verletzt oder aus diversen anderen Gründen für ein paar Tage oder Wochen ausfällt. Dann ist es gerade für EPU wichtig, auf eine Krankenversicherung zurückgreifen zu können. Vermutlich ist gespart am falschen Ort, wenn man denkt, nun gemessen am wenigen Einkommen, gerade am Beginn der Selbständigkeit, ist es nicht leistbar. Aber man kann sich unter 100 Euro im Monat versichern. Dieser Betrag ist steuerlich absetzbar. Man kann darüber hinaus noch überlegen ob man neben der Betriebsunterbrechungsversicherung auch eine Betriebsausfallsversicherung abschließt.

 

Quelle:

WKO.at

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