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NEUE WACHSTUMSAKTION FÜR WIENER KMU DER WKBG AG – WIENER KREDITBÜRGSCHAFTS UND BETEILIGUNGSBANK AG

© Bild: Michael Kleinsasser from Pixabay

Die Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank AG übernimmt Bürgschaften für Betriebsmittelkredite und Investitionskredite, sowie direkte stille Beteiligungen für Wiener KMU.
Im Rahmen einer neuen WKBG Wachstumsaktion werden sonderkonditionierte 70%ige Bürgschaften zur Kredit besicherung von Investitionskrediten für kleine und mittelgroße Wiener Unternehmen vergeben. Das Kreditvolumen hierfür beträgt zwischen € 10.000 und € 200.000 und ist vom Umsatz des Unternehmens unabhängig. Das gilt für alle Wiener Unternehmen, die ein neues Investitions-/Projektvorhaben planen. Ausgeschlossen davon sind Unternehmen, die Restrukturierung, Sanierung und reine Umschuldungen vornehmen wollen, Gastronomiebetriebe werden weiterhin im Rahmen der WKBG-Gastroaktion gefördert.

Die Konditionen

Die WKBG Avalprovision beträgt 1,25 % p.a. (antizipativ). Zudem ist eine WKBG Bearbeitungsgebühr über ein Prozent und mindestens ein Betrag von EUR 200,- zu leisten.

Die WKBG übernimmt bis zu einer 70 %ige Ausfallsbürgschaft, also Haftung, die persönliche Haftung der Gesellschafter und etwaige sonstiger bankübliche Sicherheiten.

Die Laufzeit beträgt bis zu zehn Jahre mit einer monatlichen Rückführung, die tilgungsfrei bis zu einem Jahr gestaltbar ist. Hier sind genaue Details: Produkt/Konditionenübersicht

Die Zielsetzung, Aktionsfrist und Einreichung

Das wichtigste für Wiener KMU ist es, während und nach der „Corona-Krise“  erfolgreich zu bleiben und weiter wachsen zu können. Hier setzt die WKBG Wachstumsaktion als „Konjunkturstimulus“ an – eine Aktion die durch Rückhaftungen der Stadt Wien & WKW erst ermöglicht wurde.

Die Aktion ist befristet und endet mit dem 31.12.2021.

Die Einreichung der Unterlagen (Bilanzen, Saldenlisten, Antrag, Kostenvoranschläge..) erfolgt über die jeweilige Hausbank.   Details dazu unter diesem Link

Einfach und schnell

Nur eine A4-Seite lang ist das Antragsformular. So schnell geht es, denn bei Vorliegen der notwendigen Unterlagen erfolgt die Grundsatzentscheidungsfindung innerhalb von fünf Werktagen. Wann immer noch Fragen auftauchen und mehr Informationen dazu gebraucht werden, sollte dieser WKBG Link   helfen.

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