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Wien: aktuelle Förderungen für Handel und Nahversorgung

© Bilder: byrev from Pixabay

Wer sich ein wenig Zeit nimmt und sich auf die Förderpfade begibt, kann wertvolle finanzielle Unterstützung für innovative und weiterführende Geschäftsunternehmungen bekommen. Daher werden folgend die aktuellen Förderungen der WKO, die sich auf Wien und dem Handel und der Nahversorgung beziehen, vorgestellt.

Wien Online next

Gefördert werden Vertriebsmaßnahmen, die der Verbesserung und der Verknüpfung des Off- und Onlinehandels dienen. Reine Onlinehändler sind antragsberechtigt, wenn sie Maßnahmen im Ladenverkauf setzen. Die Projekte müssen mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen: Verbesserung von technischen Systemen, Bewerbung des Angebots, Suchmaschinenoptimierung,  Aufbau neuer Verkaufskanäle, Optimierung bestehender Verkaufskanäle, Verbesserung der Logistik sowie Maßnahmen zur Internationalisierung. Darunter fallen Kleinunternehmen aus dem Einzelhandel und Reisebüros.
Gefördert werden zugekaufte Leistungen, projektbezogene Investitionen und die Personalkosten.
Hierbei wird auf den Kund:innennutzen, den Know-how-Aufbau, die betriebswirtschaftliche Nachhaltigkeit und die Realisierbarkeit des Projekts geschaut. Die Einreichung kann laufend online mit dem Online-Förderantrag bewerkstelligt werden. Der Förderantrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.
Die förderbare Kosten sind zugekaufte Leistungen, projektbezogene Investitionen und Personalkosten. Die Förderquote liegt hier bei  50 Prozent. Dabei muss die Mindestprojektgröße bei  5.000 Euro liegen und die  maximale Fördersumme beläuft sich auf 20.000 Euro, wenn die Projektdauer von einem Jahr nicht überschreitet. Eingereicht kann zwischen 01.05.2021 und 30.04.2022 werden.
Die Bewertung der Anträge erfolgt im Wettbewerbsprinzip. Falls es interessiert und es Fragen dazu gibt, ist die Teilnahme an der virtuellen Fragestunde via Zoom sinnvoll. Die Termine dazu sind 14.2. 22 um 9:00 Uhr, am 22.3. 22 um 10:00 Uhr und am 19.4 um 10:00 Uhr.

Geschäftsbelebung Jetzt! – Revitalisierung von Leerstand im Erdgeschoß

Angesprochen werden hier Neuübernehmer von Geschäftslokalen, die mindestens 1 Tag leer gestanden sind.
Bauliche Maßnahmen und Anlagen, die funktionell mit den Räumlichkeiten verbunden sind (Heizung, Fußboden, Elektroinstallationen etc.), sind förderbar und die Förderquote beläuft sich auf 50 Prozent.
Es gibt keine Mindestprojektgröße bei einer maximalen Fördersumme von 25.000 Euro.
Der Einreichzeitraum ist von 01.03.2021 bis 31.12.2022, wobei die nächste Deadline der 28.02.2022 ist und die weiteren am 30.04.2022, 30.06.2022, 31.08.2022, 31.10.2022 und 31.12.2022 sind.
Die Bewertung der Anträge erfolgt durch Expertinnen und Experten der Wirtschaftsagentur Wien und durch externe Jurymitglieder.

Nahversorgung und Digitalisierung

Kleinstbetriebe mit unter zehn Beschäftigte haben und Gründer:innen sind hier angesprochen. Die Wirtschaftsagentur Wien fördert Nahversorgungsunternehmen, um ihre Konkurrenzfähigkeit und Nahversorgungsfunktion langfristig zu sichern, beispielsweise Betriebe, die ihr Geschäftslokal umbauen oder sich neue Maschinen anschaffen. Dieses Förderprogramm unterstützt Nahversorgungsunternehmen auch dabei, Digitalisierungsmaßnahmen (wie z. B. Onlineshop, online Ordersystem …) umzusetzen.
Anlagen und Maschinen, bauliche Maßnahmen, Sach- und Materialkosten, immaterielle Anlagengüter und externe Dienstleistungen werden gefördert, wobei davon 10 Prozent für Nahversorgungsmaßnahmen und 50 Prozent für Digitalisierungsmaßnahmen gewährt werden. Die Mindestprojektgröße muss sich auf  5.000 Euro bei einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro pro Jahr belaufen und nicht länger als zwei Jahre dauern. Der Einreichzeitraum dafür ist der 01.05.2019 bis 31.12.2023. Wobei laufend online mittels Online-Förderantrag eingereicht werden kann und auch hier muss der Förderantrag vor Projektbeginn gestellt werden.

Nahversorgung Fokus – Handel und Handwerk mit neuen Produkten/Dienstleistungen

Das Förderprogramm Nahversorgung Fokus unterstützt Nahversorgungsunternehmen und Handwerksbetriebe, die neue Produkte oder Dienstleistungen entwickeln und neue Technologien und Verfahren im Betrieb anwenden.
Externe Dienstleistungen, interne Personalkosten, Anlagen und Maschinen, bauliche Maßnahmen, Sach- und Materialkosten  werden mit einer Förderquote von 50 Prozent relevant. Dabei muss es eine Mindestprojektgröße von 15.000 Euro bei einer maximalem Fördersumme von 50.000 Euro geben. Auch hier gilt eine maximale Projektdauer von zwei Jahren. Der Einreichzeitraum ist von 01.01.2018 bis 31.12.2023. Die nächste Deadline ist der 31.03.2022 und die weiteren sind der 30.06.2022, 30.09.2022 und der 31.12.2022.
Das besondere hierbei ist, dass Unternehmen mit einem Lebensmittelschwerpunkt zusätzlich 2022 Bonus erhalten.
Geförderte Projekte, die nachweislich von einer Frau geleitet werden, erhalten zusätzlich 2.000 Euro.
Genauso kann hier laufend online mit dem Online-Förderantrag eingereicht werden. Der Förderantrag ist auch hier vor Projektbeginn zu stellen.
Quelle: WKO im Bezirk
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