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Umgang mit Reisemängeln

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Ob Flugverspätung, Baulärm im Hotel oder verschmutzter Pool – gerade in den Sommermonaten werden Fragen rund um Reisemängel wieder aktuell. Der folgende Beitrag gibt Aufschluss darüber was es zu beachten gilt, wenn der Urlaub ganz und gar nicht verläuft wie geplant.

Probleme bei der Anreise 

Die erste Hürde an einer Urlaubsreise kann bereits die Anreise per Flug darstellen. Häufig kommt es vor, dass Flüge Verspätung haben oder gar komplett ausfallen. Innerhalb des EU-Raumes stehen den Passagieren dank der EU Fluggastrechteverordnung besondere Entschädigungsansprüche zu. So haben Passagiere beispielsweise ab zwei Stunden Verspätung ein Recht auf Betreuungsleistungen, ab drei Stunden sogar ein Recht auf finanzielle Entschädigung. Dies gilt allerdings nur sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, also der Flug beispielsweise wetterbedingt nicht rechtzeitig starten kann. 

In solchen Fällen empfiehlt es sich in erster Linie, sich nach dem Verspätungsgrund zu erkundigen, sich die Verspätung oder den Flugausfall schriftlich bestätigen zu lassen und vor allem bei längeren Wartezeiten nicht auf die Betreuungsleistungen wie angemessene Verpflegung zu verzichten. 

Ärger im Paradies – die wichtigsten Sofortmaßnahmen vor Ort

Wenn man, endlich am Zielort angekommen, schließlich feststellen muss, dass Hotel, Pool oder Strand nicht den Vorstellungen entsprechen, welche die Bilder im Katalog oder auf der Buchungswebsite geweckt haben gilt auch hier: Fordern Sie Ihre Rechte schnellstmöglich ein und halten Sie die unzufriedenstellende Situation zB durch Fotos als Beweis fest. Nach dem Grundsatz der sog „Prospektwahrheit“ haben Veranstalter ihren Kunden nämlich das, was auf Fotos abgebildet wird, auch tatsächlich anzubieten, da es mit Buchung zum Vertragsinhalt geworden ist. 

Als ersten Schritt sollten die vorliegenden Mängel schnellstmöglich direkt vor Ort gerügt werden und, soweit möglich, auf Verbesserungsmaßnahmen wie beispielsweise eine andere Zimmerzuteilung bestanden werden. Auf eine solche Einforderung von Verbesserungsmaßnahmen darf vor allem im Hinblick auf die spätere Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen nicht verzichtet werden. 

Geltendmachung seiner Ansprüche nach der Rückkehr aus dem Urlaub 

Ist eine Verbesserung nicht möglich oder weigert sich der Reiseveranstalter bzw der Hotelbetreiber Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen, müssen die Ansprüche nach der Rückkehr aus dem Urlaub innerhalb von zwei Jahren unter Anführung der Mängel schriftlich geltend gemacht werden. Ansprechpartner ist hier bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter, bei Individualreisen hingegen direkt der jeweilige Fluglinien- oder Hotelbetreiber.

In aller Regel steht in derartigen Fällen Anspruch auf Preisminderung in unterschiedlichem Ausmaß zu. Ungefähre Richtwerte zur Orientierung bieten beispielsweise die Frankfurter Tabelle oder vergangene Rechtsprechung österreichischer Gerichte. So sprach etwa das Handelsgericht Wien eine 30% prozentige Preisminderung für schimmlige Zimmer und verschmutzte Fassaden zu, nach der Frankfurter Tabelle sollen zwischen 5 und 25% für Lärm in der Hotelanlage zurückbezahlt werden. Über die tatsächliche Höhe der Entschädigung hat jedoch stets der jeweilige Richter im Einzelfall zu entscheiden. Die zugesprochene Preisminderung ist durch den Veranstalter dabei in bar auszuzahlen – Gutscheine müssen also nicht akzeptiert werden. 

Da solche Preisminderungen zwar eine gewisse finanzielle Wiedergutmachung bieten, die entgangene Urlaubsfreude aber dennoch nicht wiederbringen, sind für von Reiseveranstalter bzw Hotelbetreiber verschuldete Mängel zusätzlich noch Schadenersatzansprüche für erhebliche Mängel vorgesehen. Doch auch andere, durch Verschulden des Veranstalters entstandene Nachteile wie zB Verletzungen durch Baustellen in der Hotelanalge, können mittels Schadenersatzansprüche innerhalb von drei Jahren schriftlich geltend gemacht werden. 

Fazit

Trotz ausreichend rechtlicher Hilfsmaßnahmen sollte es im besten Fall gar nicht erst zu einem verpatzten Urlaub kommen. Daher ist es wichtig immer darauf zu achten, seine Urlaubsziele sorgfältig auszuwählen, auffallend billigen Angeboten skeptisch gegenüberzustehen und sich nicht von einer geschickten Ausdrucksweise der Urlaubsanbieter blenden zu lassen. Sollte es bei aller Sorgfalt jedoch trotzdem einmal zu einer schlechten Urlaubserfahrung kommen, gilt es anhand der genannten Tipps für sein Recht einzustehen und bereits vor Ort das beste aus der Situation zu machen, um den lang ersehnten Urlaub so gut als möglich genießen zu können. 

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