Site icon unternehmerweb

Kurzmeldungen: Baukartell und Semmeringtunnel

© Bwag/Commons

@Bild: Bwag/Commons

Semmering-Basistunnel nimmt zum Fahrplanwechsel 2028 den Betrieb auf

Seit 1950 geistern Ideen und Varianten für einen Tunnel durch den Semmering herum. Das Weltkulturerbe Gega-Bahn war schon damals weder Konkurrenzfähig noch für den modernen Gütertransport geeigent. Nach dem österreichischen Prinzip gut Ding braucht Weile wurde nun der Eröffnungstermin für den Tunnel bekannt.

Vorbehaltlich unvorhersehbarer Umstände wird der Semmering-Basistunnel – eines der größten in Bau befindlichen Bahn-Infrastrukturprojekte Österreich – zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 in Betrieb gehen. Die vorgesehenen Gesamtkosten in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro werden im geplanten Budgetrahmen bleiben. Das teilt Verkehrsministerin Leonore Gewessler in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von Nationalratsabgeordneten der FPÖ mit.

Güterverkehr, kürzere Fahrzeit und Beitrag zur CO2-Reduktion

Der seit 2012 in Bau befindliche Semmering-Basistunnel ist 27,3 Kilometer lang und ein wichtiger Baustein mit dem Ziel, die Bahn auf der Südachse gegenüber dem Kfz-Verkehr konkurrenzfähig zu machen. In Verbindung mit dem Koralmtunnel, der im Dezember 2025 in Betrieb gehen wird, verkürzt sich die Fahrzeit im Personenverkehr zwischen Wien und Klagenfurt von derzeit knapp vier Stunden auf 2 Stunden und 40 Minuten. Im Güterverkehr soll er mehr Transporte von der Straße auf die Schiene verlagern.

http://infrastruktur.oebb.at/semmering

Baukartell: Wettbewerbsbehörde beantragt die nächste Geldbuße

Wie erst jetzt bekannt wird, soll ein Baukartell bundesweit von 2002 bis 2017 bestanden haben. mehr als 40 Bauunternehmen stehen im Verdacht beteiligt gewesen zu sein. Gestand der Ermittlungen sind mehrere tausend Verfahren, deren Auftragssummen zwischen 50.000 und 60 Millionen Euro lag. Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung. 

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) rund um ein österreichisches Kartell im Bausektor ziehen nun den nächsten Antrag der BWB auf Verhängung einer Geldbuße durch das Kartellgericht nach sich. Wie die BWB mitteilte, gehe es dieses Mal um sieben Gesellschaften eines österreichischen Baukonzerns. Sie sollen in Absprachen unterschiedlichster Art involviert sein. Bei den betroffenen Unternehmen handle es sich nicht um kooperierende Kronzeugen.

Das ins Visier genommene mutmaßliche österreichische Baukartell erstreckt sich gemäß BWB auf das gesamte Bundesgebiet. Es geht um mehrere tausend vor allem öffentliche Ausschreibungen. Die Auftragssummen lagen zwischen 50.000 Euro und 60 Millionen Euro.

Bußgeldantrag bereits letzten Oktober gestellt

Wie öffentlich schon bekannt hat die BWB bereits im Oktober 2020 einen Bußgeldantrag gegen vier Gesellschaften eines anderen Konzerns gestellt. Die BWB geht davon aus, dass zeitnah weitere Anträge auf Geldbußen beteiligter Unternehmen eingehen werden.

Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes vom vorangegangenen Geschäftsjahr verhängen. Die Geldbußen werden nach der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens festgelegt.

Das mutmaßliche österreichische Baukartell hat zumindest von 2002 bis 2017 bestenden. Im letztgenannten Jahr starteten auch die Ermittlungen der BWB. Mehr als 40 Bauunternehmen stehen im Verdacht, daran beteiligt zu sein, heißt es von der BWB.

Absprachen in größeren Gesprächsrunden

Den involvierten Unternehmen wird vorgeworfen, sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen verholfen zu haben, Unsicherheiten in Bezug auf ihr künftiges Geschäftsverhalten zu verringern und so Marktanteile und Margen zu sichern oder zu erhöhen. Dazu hätten die Firmen Preise festgesetzt, Kunden und Märkte aufgeteilt und wettbewerbssensible Informationen ausgetauscht. Die Absprachen seien sowohl zwischen den Bauunternehmen als auch in größeren Gesprächsrunden erfolgt.

Geschädigt wurden dabei vor allem der Bund, die Länder, zahlreiche Gemeinden sowie öffentliche und private Unternehmen – also in den meisten Fällen die Steuerzahler. Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.

www.bwb.gv.at

Quellen: Niederösterreichischer Wirtschaftspressedienst | Redaktion

Exit mobile version