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KMU: Weiterbildung zur Aneignung digitaler Skills

© Bild: Pixabay

Die Ausschreibung des Digital Skills Schecks ist seit 1. Dezember 2021 offen und läuft bis zum 30.11.2022.

Gefördert werden die Kosten der Weiterbildung aller Mitarbeiter:innen zur Erlangung digitaler Kompetenzen. Dies gilt für alle KMU mit Niederlassung in Österreich, die durch Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Belegschaft der Zukunft innovativ entgegensehen.

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag.

Das sind die Details zum Digital Skills Scheck

Weiterbildungen mit technischen, methodischen, rechtlichen oder fachlichen Inhalten, die einen Digitalisierungsbezug haben (z.B. Automatisierung, Industrie 4.0/Robotik, DSGVO/Datenschutz, Scrum/Agile, Business Models, eCommerce etc.) werden gefördert.

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeitenden und damit pro Digital Skills Scheck maximal 5.000 EUR.

Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Pro KMU kann die Weiterbildung von maximal 10 Mitarbeitenden gefördert werden. Die Förderung ist eine De-Minimis-Förderung.

Einreichfrist

Die Antragstellungen sind laufend bis längstens 30.11.2022 möglich. Die Einreichung ist nur elektronisch und laufend vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibung vor diesem Termin geschlossen wird, falls die Förderungsmittel vorzeitig ausgeschöpft sind.

Checklisten zu Ihrer Einreichung

Die geplante Weiterbildung darf erst nach Einreichung Ihres Antrags begonnen werden muss bei einem anerkannten Bildungsanbieter besucht werden. Das sind zertifizierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Forschungseinrichtungen, Universitäten, Fachhochschulen, COMET-Zentren und Digital Innovation Hubs.

Diese qualifizierte Weiterbildung muss innerhalb von 18 Monaten ab Antragstellung abgeschlossen und abgerechnet werden. Sie muss inhaltlich dem Aufbau digitaler Kompetenzen dienen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung, Einreichung der Rechnung als Endbericht im eCall und positiver Prüfung der bezahlten Rechnung durch die FFG.

Beantragung des Digital Skills Schecks

Beantragen Sie einen Digital Skills Scheck vor Beginn der Weiterbildung im elektronischen Einreichsystem der FFG.

Registrieren Sie Ihr Unternehmen im eCall (wenn nicht bereits registriert), wählen Sie „neues Projekt erstellen“ und die Ausschreibung „Digital Skills Schecks 2. Ausschreibung“. Schon befinden Sie sich im Antragsformular, das Sie direkt im eCall ausfüllen und abschließen/einreichen können. Nach Prüfung Ihres eingereichten Antrags erhalten Sie eine Förderungszusage oder Ablehnung per eCall zugestellt.

Tipps zum Digital Skills Scheck

Es sind Einreichungen mehrerer Weiterbildungen innerhalb eines Antrages möglich, solange alle angeführten Weiterbildungen dem Aufbau digitaler Kompetenzen dienen, von einem Mitarbeitenden besucht werden, bei demselben Weiterbildungsanbieter stattfinden, auf einer Rechnung angeführt werden und innerhalb von 18 Monaten ab Antragstellung abgeschlossen werden.

Achtung! Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.

 

Quelle: Pressemeldung FFG

 

 

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