Site icon unternehmerweb

Unternehmensgründung, Marketing verboten?!

Unternehmer mit Fragezeichen

© 3D-Rendering: www.corporate-interaction.com

Es gibt ja unterschiedliche Gründe sich selbstständig zu machen. Sei es wohl überlegt und von langer Hand geplant oder aus der Not heraus, da keine Anstellung in Sicht ist. Es kann aber auch sein, dass „gute Freunde“ eine tolle Empfehlung haben bei der man sich zu recht fragen darf, warum sie diese nicht selbst umgesetzt haben. Wie es auch sein mag, Marketing benötigt man immer! Doch so manches ist dabei unklar. Da wollen wir einmal nachstochern …!

Darf man vor der Gründung bereits mit Marketing und/ oder Werbung beginnen?

Es gibt einen guten Grund für diese Frage, weil in den letzten Jahren merkwürdige Verbote ausgesprochen werden, die immer öfter zu hören sind. Nämlich: „Du darfst vor Unternehmensbeginn keine Werbung betreiben!“. Warum eigentlich?

Wohl auch deshalb. weil viele Experten ihre Unternehmensgründung so bewerben als ob sie schon sehr lange am Markt seien und damit auch eine langjährige Erfahrung vortäuschen, die so nicht gegeben ist. Das soll und darf nicht sein! Dass man die eigene Firma so früh wie möglich und mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vermarktet aber sehr wohl. Alles andere wäre ja geschäftsschädigend!

Natürlich gibt es viele schwarze Schafe, aber auch Branchen, wo es einen fließenden Übergang zwischen offizieller und inoffizieller Arbeit an der Tagesordnung stehen, bzw. nur ein Teil der selbstständigen Tätigkeit legalisiert wird. Das wird’s wohl immer geben, mit der legalen Variante fährt man langfristig besser!

Gibt es Gesetze ab wann das Unternehmen vermarktet werden darf?

Der Schreiber dieser Zeilen ist kein Jurist, hat aber mehr als zwanzig Jahre Erfahrung in der Gründungsberatung und so auch einen gewissen Einblick, aber keine hundertprozentige Antwort darauf (die es eh nicht gibt). So gab es in diesem Zusammenhang immer folgende Empfehlung an die zu beratenden GründerInnen, wenn sie wieder einmal von irgendwoher mit einem Verbot konfrontiert wurden. Diese lautete: Wenn dir jemand sagt Marketing und Werbung vor der Unternehmensgründung seien verboten dann entgegne mit einer einfachen Frage: „Wo steht das? Kannst du mir den Bescheid oder Gesetzestext zeigen?“.

Interessant dazu: Es hat bis heute noch keine Person gegeben, die ein derartiges Schriftstück vorweisen konnte! Es wäre – als kleine Anregung – sehr hilfreich, wenn LeserInnen dieses Beitrages ihre Erfahrungen dazu in der Kommentarfunktion weitergeben könnten!

Es könnte so einfach sein!

Generell ist es so, dass (zu) viele Gründungsberatungen darauf abzielen den angehenden UnternehmerInnen das Steuerrecht zu erklären. Natürlich ist das ein extrem wichtiger Punkt, aber gerade hier hat man unzählige Möglichkeiten fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei der nachhaltigen Umsetzung der eigenen Idee schon weniger. Und seien wir ehrlich, wenn wir kein Geschäft machen benötigen wir auch kein Steuerrecht. Oder?

Zu selten wird aber leider noch immer das Marketing als zentrales Element in den Mittelpunkt des Erfolgsweges gestellt. Als Erklärung einer „rechtzeitigen“ Bewerbung sollen hier zwei einfache Beispiele gegenübergestellt werden, wobei das Marketing selbst (auf das wir im nächsten Beitrag näher eingehen) natürlich wesentlich früher einsetzt! In allen Fällen gilt es, vor Beginn mit fertiger Website, Flyern, Visitenkarten udgl. nach draußen zu gehen!

Die Boutique:

Nehmen wir an ein Straßengeschäft sollte an einem 1. Juni eröffnet werden. Lohnt es sich mit der Werbung ein Monat davor zu beginnen? Wohl kaum, denn bis zum Eröffnungstermin verpufft diese. Da wäre die Zeitspanne von 10-14 Tagen wahrscheinlich sinnvoller!

Der Unternehmensberater:

Er verkauft bekanntlich keine Ware, sondern Dienstleistungen. Diese sind vor Beginn schwer messbar, man kann auch das fertige Ergebnis noch nicht sehen. Hier muss also wesentlich früher begonnen werden. Ein halbes Jahr wird wohl kaum reichen!

Man sieht, man braucht keine Gesetze, es reicht der Hausverstand!

 

 

 

Exit mobile version