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Kleinunternehmer:innen bekommen Energiekostenzuschuss

© Bild: moerschy from Pixabay

Wer als Kleinunternehmer:in in Österreich mindestens 10.000 Euro und maximal 400.000 Euro Jahresumsatz aufweisen kann, der wird voraussichtlich ab Mai 2023 einen Energiekostenzuschuss erhalten.

Einmaligen Förderbetrag selbst beantragen

Diesmal muss der Förderantrag für diesen erneuten Energiekostenzuschuss vom Unternehmer, der seinen Firmenstandort in Österreich hat, selbst beantragen. Man kann diese Tätigkeit demnach nicht dem Steuerberater übertragen. Das gilt genauso für die Unternehmerin. Sinnvoll, einen Antrag zu stellen ist es dann, wenn mindestens 10.000 Euro und maximal 400.000 Euro Jahresumsatz erzielt werden.

Drei mögliche Förderzeiträume

Für den Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Dezember 2022 kann man mindestens 410 Euro und maximal 2.475 Euro erhalten.
Für den Zeitraum vom 1. Februar bis 30. September 2022 werden es mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro sein.
Für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 sollen es mindestens 110 Euro und maximal 675 Euro sein.

Anträge voraussichtlich ab Mai 2023 möglich

Wer möchte, kann sich jedoch vorab schon eines Selbstchecks unterziehen, um zu sehen, ob er einen Energiekostenzuschuss erhalten wird. Der Antrag muss über das Unternehmensserviceportal getätigt werden. Wer noch keinen Zugang zum USP hat, kann sich schon jetzt registrieren. Anmelden muss man sich jedoch mittels der Handysignatur. Man benötigt zudem einen ÖNACE-Code. Die ÖNACE ist die österreichische Klassifikation der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Diese Klassifikation (Gruppierung) ermöglicht die Darstellung von Informationen in übersichtlicher und zusammengefasster Form (Wirtschaftszweige, Wirtschaftsbranchen) und dient primär statistischen Zwecken.

 

 

Quelle:

Grüner Wirtschaftstreuhand Steuerberatung

Energiekostenzuschuss – Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Energiekostenpauschale Selbst-Check

ÖNACE-Code

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