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USt Teil 2: Was hat es mit dieser UID-Nummer auf sich – wann brauche und bekomme ich eine?

© 3D-Rendering: www.corporate-interaction.com

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Nun, die Beantwortung dieser Frage könnte einen eigenen Artikel füllen. Und das wird er auch noch! Hier werden daher nur die wesentlichsten Punkte erläutert.
Die sogenannte Umsatzsteueridentifikationsnummer benötigen Sie insbesondere, wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer in Geschäftsbeziehung mit Unternehmer*innen in anderen EU-Ländern treten. Mit der Bekanntgabe Ihrer UID-Nummer geben Sie dem ausländischen (EU-) Unternehmer zu erkennen, dass Sie in Österreich als Unternehmer registriert sind. Nur in diesem Fall darf Ihr Lieferant die Rechnung für die Lieferung oder Leistung umsatzsteuerfrei ausstellen.
Grundsätzlich wird eine UID-Nummer von Amts wegen im Zuge der Vergabe der Steuernummer vom zuständigen Finanzamt erteilt.

Die UID-Nummer gilt nur für den unternehmerischen Bereich.

Das bedeutet, Sie dürfen diese nicht als Privatperson verwenden, beispielsweise bei Einkäufen im Urlaub.
Im Übrigen ist die UID-Nummer – so eine erteilt wurde – ein Rechnungsbestandteil bei Ausstellung Ihrer Rechnungen. Eine etwaige UID Nummer des Kunden müssen Sie bei inländischen Kunden nur angeben, wenn der Rechnungsbetrag über 10.000 Euro beträgt, bei ausländischen müssen Sie diese immer angeben.

Kleinunternehmer*in und UID-Nummer – ein Widerspruch?

Sie glauben, als Kleinunternehmer*in benötigen Sie ohnedies nie eine UID-Nummer? Falsch!
Auch als an sich steuerbefreite/r Kleinunternehmer*in gibt es Geschäftsfälle, bei denen Sie eine UID-Nummer benötigen, weil Sie andernfalls auf der Umsatzsteuer – verzeihen Sie die freie Ausdrucksweise – sitzen bleiben.
Gründe dafür können sein, dass Sie die Erwerbsschwelle für innergemeinschaftliche Einkäufe überschritten bzw. auf die Anwendung der sogenannten „Erwerbsschwelle“ verzichtet haben, oder weil Sie Dienstleistungen von EU Unternehmen beziehen, deren Leistungsort in Österreich liegt.
Übrigens benötigen Sie als Kleinunternehmer*in für Lieferungen in andere EU-Länder keine UID-Nummer. Hier greift nämlich die Steuerbefreiung aufgrund des Vorliegens der Kleinunternehmerschaft vor der Steuerfreiheit aufgrund einer innergemeinschaftlichen Lieferung.
Sehr wohl jedoch benötigen Sie die UID, wenn Sie Leistungen in andere EU-Länder erbringen!

Muss ich also zur Steuerpflicht optieren, um eine UID-Nummer zu erhalten?

– werden Sie sich jetzt fragen.
Natürlich haben Sie als Kleinunternehmer*in jederzeit die Möglichkeit zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren, dann bekommen Sie die UID-Nummer vom Finanzamt automatisch zugeteilt. Aber nur um eine UID-Nummer zu erhalten, ist dies nicht nötig.
Umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmer*innen teilt das Finanzamt eine UID-Nummer (nur) auf Antrag zu. Auf dem entsprechenden Formular (U15) müssen Sie glaubhaft machen, warum Sie eine UID-Nummer brauchen.

 

Weitere Links zum Thema:

Die Umsatzsteuer Teil 1: Was genau ist darunter zu verstehen?

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