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Registrierkassenjahr – Rückblick und Vorschau

© www.corporate-interaction.com

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Das Jahresende naht!
Ein Rückblick auf das Registrierkassenjahr 2016
Eine Vorschau auf das Registrierkassenjahr 2017

Die Tage werden kürzer, die Blätter verabschieden sich von den Bäumen.

Sie denken an das wunderbare Farbenspiel der Blätter oder an gemütliche Leseabende mit einer Tasse Tee beim warmen Kamin?

Wir Steuerberater verbinden mit dem Herbst Gedanken daran, welche Informationen für unsere Klienten für das auslaufende Jahr noch wesentlich sind!

Vor allem die Bestimmungen für die Registrierkasse ab 2017 sind von Bedeutung.

Als pflichtbewusster Unternehmer wissen Sie sicher bereits, ob Sie eine Registrierkasse benötigen – schließlich sollten Sie, so die Voraussetzungen erfüllt sind – bereits seit 1. Mai 2016 eine verwenden.
Zum Thema Registrierkasse haben wir uns ja an regelmäßige Erlässe und Terminverschiebungen gewöhnt – zuletzt wurde auch die Verpflichtung der technischen Sicherheitseinrichtung und der elektronischen Signatur, die ursprünglich per 1.Jänner 2017 vorgesehen war, auf den 1. April 2017 verschoben.
Der Zeitplan sieht also nun so aus:

2016 das Jahr der Registrierkasse


Neues am Neujahrstag

Springen wir gedanklich noch einmal auf den 1. Jänner 2016 und damit auf die Belegerteilungspflicht zurück. Der Belegerteilungsverpflichtung unterliegen generell alle Unternehmer und Unternehmerinnen. Unabhängig von einer allfälligen Registrierkassenpflicht.
Einzige Ausnahme: Sind Sie berechtigt, die Losungsermittlung (Stichwort Kassasturz) vereinfacht durchzuführen, so sind Sie auch von der Belegerteilungspflicht befreit. Dazu sind aber nur Unternehmen berechtigt, die Haus-zu-Haus Geschäfte im Freien ausführen UND maximal € 30.000 Umsatz pro Jahr erzielen.
Ansonsten sind  seit 1.1.2016 über alle empfangenden Barzahlungen Belege zu erteilen.

Alles neu macht der Mai

Na ja nicht ganz, denn im März 2016  wurde der Beginn der Registrierkassenpflicht durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) auf  1.Mai 2016 verschoben. Das war ein wenig ärgerlich für Unternehmer, die bereits per 1.Jänner 2016 mit einer Registrierkasse ausgestattet waren.

Wer also brauchte und braucht eine Registrierkasse?

Wenn folgende Kriterien erfüllt sind, benötigt man eine Registrierkasse:
o    Wird ein Jahresumsatz von mehr als € 15.000 netto erzielt?
o    Werden Barumsätze von über  € 7.500 netto erzielt?
Achtung: zu Barumsätzen zählen auch Kreditkartenzahlungen, Bankomatzahlungen, Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen!

Ferienende ist online Registrierungsbeginn

Ab 2017 muss Ihre Registrierkasse mit einer zusätzlichen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Gehören Sie zu den Pionieren unter den Unternehmern, können Sie diese bereits seit September 2016 in Betrieb nehmen – mehr dazu weiter unten.

Bis dahin muss – wenn es noch dieses Jahr eine Kontrolle der Finanz bei Ihnen gibt –  eine Exportfunktion zur Verfügung gestellt werden. Das Ergebnis muss auf einen Datenträger gespeichert werden. Das Format des Exportfiles ist nicht genormt, es empfiehlt sich csv-Format.

Kein Aprilscherz – Vorschau auf 2017

Was hat es nun mit der ab 2017 verpflichtenden zusätzlichen Sicherheitseinrichtung auf sich? Durch diese Zusatzausstattung werden Barumsätze mit einer elektronischen Signatur verkettet.
WICHTIG: Wenn die Sicherheitseinrichtung in Betrieb genommen wird, muss eine Registrierung über FinanzOnline durchgeführt werden. Nehmen Sie diese bis 31.3.2017 in Betrieb, reicht auch bis zu diesem Zeitpunkt eine Registrierung. Möglich ist diese bereits seit dem 1. September 2016. Für Inbetriebnahmen nach dem 1.4.2017 – z.B. weil vorher keine Registrierkassenpflicht bestand – müssen die Inbetriebnahme und somit auch die Registrierung binnen einer Woche passieren.
Registriert werden die Signatur- und Siegelerstellungseinheit und die Registrierkasse selbst. Es wird ein Datenerfassungsprotokolls sowie der erste „Nullbeleg“ erstellt.

Sollten Sie diese Bestimmungen treffen und Sie von Ihrem Registrierkassenbetreiber diesbezüglich keine Informationen erhalten, empfiehlt sich zeitgerecht die Kontaktaufnahme.
Wie funktioniert die Registrierung nun praktisch?

Vorbereitend muss bis 1.4.2017 ein eigenes Zertifikat für Registrierkasse bei einem Anbieter (A-Trust, GlobalTrust) erworben werden.

Die eigentliche Registrierung kann auf verschiedenem Wege erfolgen:

1.    Besitzen Sie keinen eigenen Finanzonline-Zugang, hat Ihr Steuerberater die Möglichkeit zur Anlage eines Benutzers für das Registrierkassen-Webservice. Es handelt sich um einen eingeschränkten Zugang für die Klienten, bei dem andere Funktionen des FinanzOnline nicht genutzt werden können.
2.    Ihre Registrierkasse kann eine XML-Datei erstellen, die dann von Ihrem Steuerberater übermittelt wird.
3.    Direkteingabe im Finanzonline
4.    Unternehmer, die keinen Internetanschluss haben, steht das Formular RK1 zur Verfügung.

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