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Finanzpolizei: So kommen Sie nicht ins Schwitzen

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Wer ist die Finanzpolizei?

Die Beamten der Finanzpolizei werden vom Finanzministerium gestellt und gehören nicht zu einer Unterkategorie der regulären Polizei. Dadurch sind sie weder personell noch ressourcentechnisch an die Polizei gebunden und können selbstständig agieren. Zu ihren Aufgaben zählen Kontrollen, die Steuerhinterziehungen, Abgabenhinterziehungen und finanzielle Betrugsfälle aufdecken sollen.

Warum kommt die Finanzpolizei?

Entweder eine stichprobenartige Kontrolle oder ein Verdacht auf eine Handlung zur Abgabenhinterziehung:

• Illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern
• Nicht angemeldete Gewerbeausübung
• Illegales Glücksspiel
• Lohn- und Sozialdumping
• Verstoß gegen die Meldepflicht

Was soll man machen, wenn die Finanzpolizei kommt?

Unverzüglich die Geschäftsleitung kontaktieren und diese mit den Beamten sprechen lassen; Mitarbeiter sollten selbst keine Auskünfte geben.
Lassen Sie sich genau erklären, worum es sich handelt, um was für einen Fall.
Die Beamten sind zur Ausweisleistung verpflichtet; diese muss auch erfolgen, um nicht auf Betrüger hereinzufallen. (Name und Dienstnummer dürfen und sollen notiert werden)

Was darf die Finanzpolizei machen?

Im § 12 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes, kurz AVOG, sind folgende Befugnisse aufgelistet:

• Betretungsrecht: Die Finanzpolizei ist berechtigt, die Betriebsstätten und Räumlichkeiten, in denen die Arbeitsleistungen erbracht werden, sowie Betriebsräume und auswärtige Arbeitsstätten zu betreten. Dazu zählen auch die Aufenthaltsräume der ArbeitnehmerInnen. (Es dürfen auch Wege befahren werden, deren Benutzung der Allgemeinheit untersagt ist.)

WICHTIG: Privaträume der ArbeitgeberInnen und der ArbeitnehmerInnen dürfen nicht betreten werden!

• Auskunftsrecht: Die Finanzpolizei darf von Allen Auskunft über alle für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben maßgebenden Tatsachen verlangen (AVOG 2010 § 12 Abs 2 dritter Fall). Unter das Auskunftsrecht fällt die Befragung (aber nicht ein Verhör) der im Betrieb anwesenden Personen, sowie Einsichtnahme in Bücher und Aufzeichnungen (auch in die EDV).

• Identitätsfeststellung: Die Identität der anwesenden ArbeitnehmerInnen darf festgestellt werden. Ein amtlicher Lichtbildausweis sollte immer mitgeführt und dann auch hergezeigt werden.

• Anhalterecht: Es besteht nur ein Anhalterecht für Fahrzeuge (und sonstige Beförderungsmittel); diese dürfen angehalten werden und einschließlich der transportierten Güter und Waren überprüft werden.

Festnahme- und Beschlagnahmerecht: gilt nur bei Gefahr in Verzug.

Welche Branchen werden öfters kontrolliert?

Baugewerbe

Das Baugewerbe wird häufig mit dem Verdacht auf Schwarzarbeit oder Schwarzanstellung kontrolliert.

Zur Vermeidung von Problemen:

Keine nicht angemeldeten Personen auf das Betriebsgelänge lassen und nach Ende der Öffnungszeit und Arbeitszeit das Gelände für alle Personen unzugänglich machen

Wett- und Spieleinrichtungen

Bei diesen Unternehmen wird überprüft, ob Spielautomaten angemeldet und nicht manipuliert sind.

Zur Vermeidung von Problemen:

Die Automaten sollten regelmäßig überprüft werden, um sicher zu gehen, dass keine Manipulationen vorgenommen wurden. Des Weiteren stellen Sie sicher, dass nur solche Automaten aufgestellt werden, die auch aufgestellt werden dürfen.

Betriebe, die unter die Belegerstellungspflicht fallen

Hier wird überprüft, ob die Registrierkassen ordnungsgemäß angemeldet wurden und auch die Siegelerstellungseinheit registriert wurde. Des Weiteren kann auch die Ausgabepflicht der Belege kontrolliert werden.

Zur Vermeidung von Problemen:

Die Registrierkasse muss ordnungsgemäß und rechtzeitig in Betrieb genommen werden und der Startbeleg muss wie ein staatliches Dokument aufbewahrt werden.
Das Verkaufspersonal muss immer eine Rechnung/Beleg herausgeben, um damit sicher zu stellen, dass die Aufzeichnungen der Registrierkasse der Wahrheit entsprechen.

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