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Digitalsteuer: Was Google, Amazon und Co. steuerlich erwartet

© 3D-Rendering: www.corporate-interaction.com

Die Diskussion um eine Digitalsteuer (oft auch als „Google Tax“ bezeichnet) ist weiter am Laufen. Wie so eine Steuer aussehen soll, ist noch nicht gänzlich durchgeplant.  Hierzu gibt es allerdings einige Updates!

Definition & Durchführung der Digitalsteuer

Das Ziel der Digitalsteuer ist große Digital- und Internetunternehmen dazu zu bringen, dass diese dort Steuern abführen, wo sie ihre Geschäfte tätigen.

International tätige Konzerne können allerdings derzeit leicht Steuerzahlungen in Europa durch legale Steuerumgehungskonstruktionen vermeiden. Dies entspricht dennoch geltenden Standards des internationalen Steuersystems.

Ein Beispiel: Der Online Marketplace Amazon erzielt in Österreich Umsätze, ohne physisch vor Ort zu sein. Amazon muss in Österreich zwar die Umsatzsteuer entrichten, aber nicht die Gewinnsteuer. Diese fällt in einem Drittstaat außerhalb der EU an. Wie würde die Digitalsteuer hier nun greifen? Es gäbe einen  Umsatzsteuer-Zuschlag auf digitale Leistungen. Allerdings würde dieser Zuschlag wahrscheinlich durch den Konsument gezahlt werden, da Amazon einfach seine Preise (z.B.: auf den Versand oder die Prime-Mitgliedschaft) erhöhen könnte.

Besteuert werden sollen zum einen Umsätze, die große Konzerne aus dem Verkauf von Online-Werbung erzielen. Eine weitere Variante ist die Ausgleichssteuer. Neben den Werbeumsätzen von Facebook und Google wären aber auch Umsätze von Vermittlungsplattformen (AirBnB, etc.) und auch Amazon erfasst. (Sofern es um Umsätze geht, welche Amazon mit externen Händlern erzielt)

Die dritte und größte Variante wäre eine digitale Betriebsstätte per Gesetz zu schaffen. Mehr zur Betriebsstätte lesen Sie etwas weiter unten.

Wer soll wie viel Digitalsteuer zahlen?

Geplant sind als Zielgruppe vor allem digitale Großunternehmen und Internetdienste mit einem weltweiten Jahresumsatz von 750 Millionen Euro und 25 Millionen digitaler Werbeumsatz in Österreich. In Österreich will die Regierung alle Werbetreibenden im Internet zur Kasse bitten; Digitalsteuer auf Online-Werbung. Die Höhe der Digitalsteuer soll eine Abgabe von 5 Prozent auf die Umsätze der Unternehmen sein. (Stand April 2019)

Punkte gegen die Digitalsteuer

Viele Details sind noch unklar und nichts ist 100% beschlossen. Weiters dagegen spricht der hohe Verwaltungsaufwand und dass die Digitalsteuer wahrscheinlich sie nur wenig Geld einbringen könnte. Außerdem besteht, wie oben beschrieben die Gefahr, dass der Endnutzer mehr Kosten verrechnet bekommt.

Wird es eine EU-Gemeinschaftslösung geben?

11 Staaten haben bereits eine Digitalsteuer eingeführt.  Außerdem sollen von den EU-27 weitere Maßnahmen gegen Steuervermeidung und ‑umgehung ausgearbeitet werden. Diese sollen dann bei der OECD gemeinsam vertreten werden. Übrigens: Irland und Luxemburg haben entschiedenen Widerstand zu Protokoll gegeben. Besonders da diese Staaten viele internationale Konzerne beherbergen. Dementsprechend schwierig wird es, da in Steuerfragen die Staaten einstimmig entscheiden müssen.

Immer nützlich: Wissen rund um die Betriebsstätte

Die EU-Behörde schlug vor, in den Steuerregeln eine „virtuelle Betriebsstätte“ vorzusehen. Gibt es eine Betriebsstätte und welchem Staat wird sie zugeordnet? Warum ist das wichtig?

Laut dem OECD-Musterabkommen (OECD-Musterabkommen Art 5) ist eine Betriebsstätte eine feste örtliche Geschäftseinrichtung, durch welche die Tätigkeit eines Unternehmens gänzlich oder nur teilweise ausgeübt wird. Darunter fallen Ort der Leistung, Zweigniederlassung, Werkstätte, Fabrikationshalle.

Ein Staat darf Unternehmensgewinne nur dann besteuern, wenn es in diesem Staat eine Betriebsstätte gibt; und auch nur den Gewinn dieser Betriebsstätte in diesem Staat. Bei der Ermittlung des Betriebsstätten-Gewinnes werden die der Betriebsstätte zurechenbaren Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Im Zuge der Digitalsteuer wird deshalb angedacht von Seiten der EU statt auf die Gewinne extra Steuern auf die Umsätze zu erheben.

 

 

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