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Der Rechtsanwalt – ein Profil

© 3D-Rendering: www.corporate-interaction.com

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Böse Zungen behaupten, dass Rechtsanwälte nur zum Streiten da sind. Diese Behauptung ist definitiv nicht korrekt! Rechtsanwälten geht es vor allem darum, potenzielle Gefahren zu erkennen und Rechtsstreitigkeiten zu verhindern (bevor diese überhaupt entstehen) – und Sie ggf. – sollte es dennoch notwendig werden – als Mandanten bestmöglich vor Gericht zu vertreten. Rechtsanwälte sind ausschließlich den Interessen ihres Auftraggebers verpflichtet.
Bitte verwechseln Sie Rechtsanwälte in Österreich nicht mit denen, die Sie aus der US- TV-Serie „Law & Order“ kennen. Schon das Rechtssystem ist gänzlich anders. Im US-amerikanischen Raum gibt es die sogenannte Kasuistik. (Kasuistik ist eine Rechtsordnung, in der sich die aktuelle Rechtslage nicht nach Gesetzen oder Verordnungen richtet, sondern nach früheren Gerichtsentscheidungen. Ausgegangen wird vom Einzelfall, der sich verallgemeinert in der Rechtsnorm wiederfindet.) Das angelsächsische Case Law und das islamische Recht sind bis heute kasuistisch geblieben. In Österreich existiert kein Case Law System. Das österreichische Rechtssystem baut auf römischem Recht auf. 1995 hat Österreich den Rechtsbestand der EU übernommen.

Was machen Rechtsanwälte denn eigentlich den lieben langen Tag?

Im Falle unserer Kanzlei: sehr viel hin und her rennen. Von einem Zimmer ins andere. Zu unseren Assistentinnen, danach zum Kopierer, kurz in die Küche, einen Schluck trinken und weiter zur Konzipientin. Danach zurück ins Zimmer und gleich wieder in die Bibliothek, bestimmte Gesetztexte nachschlagen und wieder zum Kopierer. Dann hinsetzen, telefonieren, E-Mails und Schriften beantworten oder verfassen. Kurzum: sehr viel.
Fixe Säulen in unserem Beruf sind jedenfalls: Herausforderungen, Abwechslung und Verantwortung.
5 Dinge, die Sie über Rechtsanwälte wissen müssen

Unabhängig und Verschwiegen

Neben dem besonderen Fachwissen bestimmen zwei wesentliche Eigenschaften das Berufsbild von Rechtsanwälten: ihre Unabhängigkeit und die absolute Verschwiegenheit.
Unabhängigkeit bedeutet, dass der freie und unabhängige Berufstand der Rechtsanwälte die Interessen des Mandanten auch gegenüber Institutionen und dem Staat vertreten kann.
Verschwiegenheitspflicht heißt, dass gegenüber Dritten absolute Verschwiegenheit herrscht. Diese ist gesetzlich geschützt und soll so auch die Unabhängigkeit vom Staat sichern. Die anwaltliche Schweigepflicht gilt unbeschränkt und von Anfang an, also auch dann, wenn es nur ein potenzielles Mandant ist. Entbunden werden kann der Rechtsanwalt nur direkt durch Sie als Mandanten. Einzige Ausnahme ist hier ein Honorarprozess: wenn das vereinbarte Honorar vom Mandanten nicht gezahlt wurde, geklagt wird und es zu einem Prozess kommt, dann fällt die Schweigepflicht. Die Aussage darf sich allerdings nur auf den Sachverhalt bezüglich des Honorars beziehen; auch dürfen nur prozessrelevante Details besprochen werden.

Ich werde Sie klagen! – Die Aufgaben eines Rechtsanwaltes

Was schnell dahin gesagt ist, kann mit viel Arbeitsaufwand verbunden sein. Vorab sollten Sie also für sich klären, ob eine Klage wirklich nötig ist oder nur im Eifer des Gefechts ins Spiel gebracht wurde. Wenn Sie erwägen zu klagen, dann sollte im nächsten Schritt gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt überlegt werden, ob es sich aus wirtschaftlicher Sicht eine Klage überhaupt auszahlt.
Bis zu einem Streitwert von € 5.000,- ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gesetzlich nicht erforderlich. Bei mehr als € 5.000,-  benötigt man für das Verfahren verpflichtend einen Rechtsanwalt. Das nennt sich Anwaltszwang.
Suchen Sie einen Rechtsanwalt, der Erfahrung mit Vertretungen vor Gericht hat. Weiters sollte dieser das Rechtsgebiet, in dem die Klage oder die rechtliche Beratung erfolgt, gut beherrschen. Also ein Immobilienfachmann-fachfrau für Liegenschaftsangelegenheiten, einen Unternehmensrechtler für Vertragsdelikatessen und GmbH Verschmelzung und eben einen Familienrechtsexperten für Scheidungen.
Erstgespräch ist nicht gleich Erstgespräch
Das erste Gespräch beim Rechtsanwalt ist nur dann kostenlos, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde und der Rechtsanwalt die kostenlose Erstberatung ausdrücklich angeboten hat. Dies kann auch für Telefonate gelten. Das Gespräch mit dem Rechtsanwalt wird darauf abzielen, individuelle Beratung, Empfehlungen für erste Schritte, und Unterstützung für das Zivilverfahren zu bekommen. Daher erbringt der Rechtsanwalt im Rahmen der Erstberatung bereits eine Leistung und Beratung, die verrechnet werden kann.
Davon zu unterscheiden ist die „Erste Anwaltliche Auskunft“ der Rechtsanwaltskammer. Bei dieser erhalten Sie in einem Orientierungsgespräch kostenlos Auskunft von einem Rechtsanwalt.

Über Geld spricht man doch!

Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, kommt es natürlich auch zur Frage: Was und wie wird bezahlt? Die erbrachten Leistungen  können als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder nach Tarif verrechnet werden.
•    Pauschalhonorar
Dieses bietet den Vorteil, dass die Kosten von Anfang an klar definiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen und  die Arbeiten, die zu erwarten sind, auch anfangs gut abgeschätzt werden können.
•    Zeithonorar
Die Honorarhöhe wird pro Zeiteinheit vereinbart. Diese Höhe hängt vom Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistungen ab.
•    Abrechnung nach Tarif
Basis dafür sind das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Allgemeinen Honorar-Kriterien. Das Rechtsanwaltstarifgesetz gilt für rechtsanwaltliche Leistungen in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren. Dieses Gesetz gilt auch, wenn eine Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten fehlt.

Vorbereitung ist das A und O

Je besser vorbereitet Sie zum Rechtsanwalt kommen, desto leichter fällt die Zusammenarbeit. Versuchen Sie Ihre Unterlagen in zeitliche Ordnung zu bringen; vermeiden Sie eine „Zettelwirtschaft“. Wenn Sie Ihren Sachverhalt so einfach wie möglich beschreiben können, gelingt es dem Rechtsanwalt, Sie bestmöglich zu beraten und zu unterstützen.

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