Site icon unternehmerweb

Private Drohnen – Was fliegt denn da?

© 3D Rendering: www.corporate-interaction.com

© 3D Rendering: www.corporate-interaction.com

Rechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit der Nutzung privater Drohnen.

Drohnen werden längst nicht mehr ausschließlich militärisch verwendet. Immer öfter werden Drohnen auch von Unternehmen für die Erbringung ihrer Dienstleistungen verwendet. Man denke an Immobilienmakler, welche die Vorzüge ihrer Objekte aus der Luft zeigen möchten oder Hochzeitsfotografen, die den schönsten Tag aus ungewöhnlicher Perspektive festhalten wollen.
Doch so einfach die Handhabung auch funktioniert und so beeindruckend die Möglichkeiten zur Foto- und Videoerzeugung auch sind – man sollte sich bewusst sein, dass durch die Aufnahmen auch durchaus in die Rechte anderer eingegriffen werden kann. So kann der Einsatz einer zivilen Drohne sowohl den Besitz, als auch die Privatsphäre anderer Menschen beeinträchtigen. Des Weiteren gibt es auch gewisse Arten und Drohnen, deren Einsatz eine Bewilligung der Austro Control voraussetzt.

 

Wo darf man fliegen?

Grundsätzlich dürfen Modelle mit einer Reichweite von bis zu 500 Metern und einem Gewicht von unter 25 kg, die auf Sicht verwendet werden bei einer rein privaten, nicht gewerblichen Nutzung in der Freizeit ohne Bewilligung der Austro Control verwendet werden. Für Geräte mit einer Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule, die eine maximale Höhe von 30 Metern erreichen können gilt weiters, dass durch ihren Betrieb keine Menschen oder Sachen gefährdet werden dürfen – ansonsten ist das LFG auf sie nicht anwendbar, sie können also unter Beachtung der Sicherheit anderer beliebig verwendet werden. Alle anderen Geräte – etwa mit größerem Radius oder bei gewerblicher Nutzung – müssen von der Austro Control bewilligt werden.
Verboten sind etwa Flüge mit Drohnen über Menschenansammlungen, dicht besiedelte Gebiete sowie feuer – oder explosionsgefährdete Industriegebiete. Für diese Flüge ist eine eigene Genehmigung durch die Austro Control nötig. Zu beachten sind auch die von dieser eingerichteten Sicherheitszonen – etwa um Flughäfen. Zu empfehlen ist daher sich für Drohnenflüge eine freie, unbebaute Fläche zu suchen, um die Sicherheit von anderen Menschen und Sachen zu gewährleisten und die maximale Flughöhe von 150 Metern einzuhalten.
Des Weiteren sollte man auch darauf achten, den Besitz anderer nicht zu stören, wenn man mit der Drohne etwa über fremde Grundstücke fliegt. Grundsätzlich steht der Luftraum nach dem LFG allen Flugzeugen und unbemannten Luftfahrzeugen zur Benützung frei. Jedoch sollte hier dennoch beachtet werden, dass etwa bei zu tiefen Flügen über fremde Grundstücke auch Besitzstörungsansprüche des Geschädigten entstehen können.

 

Was darf / sollte man beim Filmen beachten?

Wenn man mit einer privaten Drohne Foto – oder Videoaufnahmen vornimmt und damit auch andere Menschen aufnimmt, deren Person eindeutig erkennbar ist, so greift man in deren Recht auf Privatsphäre ein. Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild, was bedeutet, dass Bilder von anderen Menschen ohne deren Zustimmung nicht veröffentlich werden dürfen. Des Weiteren hat jede in einem Video aufgenommene oder auf einem Foto abgebildete Person, das Recht die Löschung desselben zu verlangen. Hier empfiehlt sich also Vorsicht – etwa wenn selbst gedrehte Videos auf Youtube hochgeladen werden. Bei Verletzung der Privatsphäre anderer kann man nämlich schadenersatzpflichtig werden.
Abschließend lässt sich daher sagen, dass der Einsatz kleiner Drohnen, mit geringer Reichweite, die auf Sicht geflogen werden, relativ unproblematisch ist, wenn man sich an gewisse Regeln hält:
–    Vermeiden von Flügen über dicht besiedelte Gebiete und Menschenansammlungen,
–    Achtung der Privatsphäre anderer, wenn auch Unbeteiligte auf Video oder Foto aufgenommen werden, sowie
–    Beachtung der Flughöhe wenn fremde Grundstücke überflogen werden, um eine Besitzstörung zu vermeiden.

 

 

Weitere Artikel von Dr. Markus Fidler:

Nutzungsrechte: Facebook-Werbung oder „Was darf Facebook mit meinen Bildern anstellen?“ »

Exit mobile version