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Rechtsanwaltsklischees – entkräftet!

© 3D-Rendering: www.corporate-interaction.com

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Sie kennen sicher den ein oder anderen Witz oder das ein oder andere Klischee über Rechtsanwälte. Entsprechen diese Klischees aber auch tatsächlich der Wahrheit? In diesem Artikel entkräfte ich gerne die gängigsten Klischees.
Fangen wir gleich an: Rechtsanwälte sind unlustig und lachen nicht. Falsch! Zum Beweis dafür, hier mein Lieblingswitz:
Unterhalten sich zwei Rechtsanwälte:
“Wie geht’s?“
“Ich kann nicht klagen.“
„Oje, Sie Armer…“

Klischee Nummer 1: Rechtsanwälte wollen immer nur streiten

Eigentlich das genaue Gegenteil. Rechtsanwälte wollen Streitigkeiten verhindern. Denn es geht darum, potenzielle Gefahren zu erkennen und Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. In Ihrer beruflichen Laufbahn als Unternehmer kann und wird es öfter zu Fehlern kommen. Deshalb helfen Rechtsanwälte auch, Unklarheiten in Verträgen zu erkennen und aufzuklären. Oftmals wissen Unternehmer auch einfach nicht, was ihnen zusteht und was ihre Rechte sind. Dabei unterstützen Rechtsanwälte, indem sie Aufklärung betreiben. Also sind Rechtsanwälte für Sie eher als gute Nachhilfelehrer  zu sehen denn als Streithanseln.
Fazit: Es ist die Kernaufgabe von Rechtsanwälten, die Interessen der Mandanten zu vertreten und Lösungen für deren Probleme zu finden.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass man nicht erst Rat einholt, wenn schon gestritten wird, sondern wenn wichtige Verträge verhandelt oder abgeschlossen werden sollen!

Klischee Nummer 2: Rechtsanwälte sind uuur teuer

Na ja, ein Professionist in seinem Gebiet wird auch nicht wesentlich weniger verlangen, wenn er oder sie gut ist und eine schwierige Aufgabe zu lösen hat. So ist das auch bei Rechtsanwälten. Denn sie sind in der Lage, extrem komplexe Interessenskonflikte zu durchschauen und zu lösen.
Ein Rechtsanwalt muss, so wie jeder Unternehmer, eben unternehmerisch denken. Will er oder sie Mandanten längerfristig beraten, gilt dafür ein Stundensatz, der pro „verrechenbare Stunde“ verdient werden muss. Allerdings bekommen Sie auch hochprofessionelle Leistungen für Ihr Geld.
Natürlich gibt es bei Honoraren Unterschiede. Auch kommen oft Pauschalen zum Einsatz.
Bitte beachten Sie bei Zivilprozessen auch: Bis zu einem Streitwert von € 5.000,-  die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gesetzlich nicht erforderlich. Bei mehr als € 5.000,-  benötigt man für das Verfahren (meist) verpflichtend einen Rechtsanwalt. (Das nennt man „absolute Anwaltspflicht“)

Klischee Nummer 3: Rechtsanwälte reden nur Fachchinesisch

Haben Sie schon einmal versucht, einen Kodex zum Thema Mietrecht anzuschauen, ohne sich jeden Satz mindestens dreimal durchzulesen?
Ihr Vorteil  ist, dass Sie als Mandant nicht alles lesen müssen, weil sich Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin die Mühe macht und Ihnen das abnimmt.
Als Rechtsanwalt wird man in diesen Fachjargon manchmal mitreingezogen und so kann es schon einmal passieren, dass auch Briefe an Mandanten teilweise formuliert sind wie Gesetzeskommentare. Allerdings hat sich diese eher altmodische Ausdrucksweise  schon sehr gewandelt: Gute Rechtsanwälte drücken sich mittlerweile so aus, dass man sie versteht. Das hängt auch damit zusammen, dass viele bloggen, in Social Media unterwegs sind, Artikel schreiben und sich schon deshalb verständlich ausdrücken müssen. (Sehen Sie sich z.B. diesen wunderbaren Artikel an )

Klischee Nummer 4: Die Rechtsanwaltsarbeit ist so wie in Film und Fernsehen

Obgleich es sicherlich auch kuriose Streitfälle gibt, dient ein Gerichtsverfahren (leider) nur selten der Unterhaltung.
Eine sehr interessante TV-Serie ist z.B. „Law and Order“, die in den USA spielt. Die dort gezeigten Strafprozesse können nicht mit der Realität vor österreichischen Gerichten  verglichen werden. Da scheitert es zunächst an der Rechtsordnung: In Österreich haben wir  kein Case Law System.  Damit ist eine Rechtsordnung gemeint, in der sich die  Entscheidungen nicht nur nach Gesetzen  richten, sondern vor allem nach früheren Gerichtsentscheidungen. Den berühmten Schrei „EINSPRUCH“, inklusive theatralischem Aufspringen des Rechtsanwalts gibt es in Österreich auch nicht.. Denn ein „Einspruch“ ist in Österreich ein Rechtsbehelf, der (meist) schriftlich etwa gegen einen bedingten Zahlungsbefehl oder eine Strafverfügung zu erheben ist. Einen „Einspruch“ mitten im Prozess und während der Vernehmung durch den gegnerischen Anwalt gibt es in Österreich hingegen nicht.
In Österreich sind zwar Gerichtsentscheidungen ebenfalls von Bedeutung, jedoch werden Entscheidungen aufgrund von Gesetzen und Verordnungen gefällt und frühere Entscheidungen (nur) für Auslegungen von Gesetzen herangezogen.
Schlussendlich gewähre ich Ihnen doch noch ein paar kleine Rechtsanwaltsklischees, welche, zumindest in unserer Kanzlei, gepflogen werden: Eine Figur der Justitia, mehrere riesige Bücherregale, voll mit verschiedenen  Gesetzesbüchern und edle Kugelschreiber sind bei uns zu bewundern.

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