Site icon unternehmerweb

Nachhaltigkeit – Barrierefreiheit

recht gold

© 3D-Rendering: www.unternehmerweb.at

In Österreich sind ca. 20% der Menschen von einer Behinderung oder körperlichen Beeinträchtigung betroffen. Weltweit gibt es über eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommt, dass mit höherer Lebenserwartung und zunehmendem Alter viele weitere Personen von körperlichen Einschränkungen betroffen sind.

Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch – unabhängig von körperlichen Defiziten – ungehindert überall hingelangen und alle Einrichtungen nutzen kann.

Seit 01. Jänner 2016 gilt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG). Dieses Gesetz soll Menschen mit körperlichen Einschränkungen das gleichberechtigte Teilnehmen am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Die Räume und Zugänge eines Gebäudes müssen so geplant oder umgebaut werden, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Einschränkungen, diese ohne fremde Hilfe betreten und verlassen sowie sich darin frei bewegen können.

Welche Arten von Barrieren gibt es?

Es ist zwischen folgenden Barrieren zu unterschieden:

Was müssen Unternehmer beachten?

Das Behindertengleichstellungsrecht gilt für alle Unternehmer, die Waren und Dienstleistungen öffentlich anbieten. Demnach sind auch Sie verpflichtet, Ihr Unternehmen barrierefrei zu gestalten. Dies gilt unabhängig von der Branche und der Größe Ihres Unternehmens. Darunter fallen zum Beispiel:

Barrierefreiheit online

Alle anderen Angebote wie z.B. Informationen in Geschäften und Restaurants und im Internet (also auf der Unternehmenswebsite oder in Onlineshops) sollten seit 2006 barrierefrei sein. Barrierefreie Webseiten sind bedienerfreundlich, leicht lesbar und einfach strukturiert. Die Webseite sollte alle technischen Voraussetzung mitbringen, damit diese auch von blinden und seheingeschränkten Menschen benutzt werden kann.

Barrierefreies Bauen

Die Anforderungen der Grundlagen für barrierefreies Bauen sind in eigenen ÖNORMEN zusammengefasst. Diese wurden in die Bauordnungen der Bundesländer aufgenommen. Auch in anderen Gesetzen, wie z.B. dem Veranstaltungsgesetz finden sich Bestimmungen zur Einhaltung der Barrierefreiheit.

Bauliche Barrieren müssen beseitigt werden, sofern die damit verbundenen Investitionen 5.000 Euro nicht übersteigen. Andere Angebote, wie Informationen auf Webseiten, Webshops, Speisekarten etc. müssen bereits barrierefrei sein.
Dadurch sind Waren leichter zugänglich und Informationen können für Ihre Kunden besser verständlich gemacht werden.

Exit mobile version