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Diese Gesetze müssen Sie bei Werbung, Marketing & Vertrieb beachten

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Vier Gesetze sind hierbei besonders von Bedeutung:

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Dieses Gesetz regelt die Bereitstellung von Kommunikationsnetzen und -diensten, die Errichtung und den Betrieb von Kommunikationsnetzen sowie das Teilnehmerverzeichnis und den Auskunftsdienst. 2006 wurde das Telekommunikationsgesetz verschärft. Das  Gesetz unterscheidet seitdem nicht mehr zwischen Verbrauchern und Unternehmen.
Rechtsfolgen und Verwaltungsstrafen:  Bei einem Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) droht dem Unternehmen, welches z.B. unerlaubte Werbeanrufe durchführt, eine empfindliche Geldstrafe. Bei unerlaubter elektronischer Post droht eine Strafe von bis zu 37.000 Euro. Generell gilt: Nachrichten „zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers“ sind verboten (siehe § 107 Abs. 1 TKG).

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

Darunter fallen „Unlautere Geschäftspraktiken“. Dem UWG ist eine „schwarze Liste“ angefügt, worin eine Reihe von Tatbeständen aufgezählt sind, die als „unlauter“ (und somit wettbewerbswidrig) gelten.
Darunter fallen z.B aggressive Geschäftspraktiken (wenn dadurch die Entscheidungs- oder Verhaltensfreiheit auf das Produkt/die Dienstleistung durch Belästigung, Nötigung oder durch unzulässige Beeinflussung  dazu  veranlassen, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, die  andernfalls nicht getroffen worden wäre)
Irreführende Geschäftspraktiken (unrichtige Angaben  oder  auf sonstige Art und Weise einen Marktteilnehmer in Bezug auf Produkt/Dienstleistungen täuschen)
Die „große  Generalklausel“ findet man ebenfalls im UWG. Es gibt hierzu eine Vielzahlt von Entscheidungen von Einzelfällen, welche sonstige  Handlungen  die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil von Unternehmen erheblich zu beeinflussen und somit wettbewerbswidrig sind und bekämpft werden können.

Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

Dies gilt, wenn zwischen einem Unternehmer/einer Unternehmerin und einem Konsumenten/einer Konsumentin ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wird.  Das Konsumentenschutzgesetz ist zwingendes Recht.  Kein Unternehmer/keine Unternehmerin kann das Konsumentenschutzgesetz ausschließen oder durch eine Vereinbarung zum Nachteil des Konsumenten vom KSchG abweichen.

E-Commerce-Gesetz (ECG)

Alle Anbieter von Leistungen im Internet  (z.B.: Online-Vertrieb von Produkten oder von Dienstleistungen, elektronische Datenabfragemöglichkeit, SMS-Dienste, etc.)  müssen die Informationspflichten nach dem ECG beachten (Impressum). Die Informationen muss leicht und unmittelbar zugänglich sein (direkt auf der Homeseite der Webseite oder klar in  einem erkennbaren Punkt oder Link: „Kontakt“, „Über uns“,etc). Folgende Information muss beinhaltet sein:
o    Namen/ Firma
o    Adresse
o    Kontaktdaten (inkl. E-Mail Adresse)
o    Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (wenn vorhanden)
o    die zuständige Aufsichtsbehörde, die Kammer, der Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung, welcher der Dienstanbieter angehört
o    UID-Nummer

Zusätzlich ist Werbung ebenso klar und eindeutig zu kennzeichnen. Und zwar wie folgt:

o    Werbung muss als solche erkennbar sein
o    der Auftraggeber der Werbung muss erkennbar sein
o    Angebote zur Absatzförderung wie etwa Zugaben und Geschenke müssen erkennbar sein und es muss ein einfacher Zugang zu den Bedingungen für die Inanspruchnahme vorhanden sein
o    Gewinnspiele müssen als solche erkennbar sein und einen einfachen Zugang zu den Teilnahmebedingungen enthalten
Der Gesetzgeber hat strenge Regeln festgelegt, unter welchen Umständen Sie z.B.: E-Mails als Werbung versenden dürfen.
Mailings und Newsletter sind bei werbendem Inhalt nicht problematisch, wenn der Interessent selbst die Zusendung beantragt oder dieser ausdrücklich zugestimmt hat. Sie sollten auf jeden Fall  die Zustimmung schriftlich erhalten.
Zusendungen nur so:
o    Grundvoraussetzung für das Versenden von E-Mails zu Werbezwecken ist immer die vorherige Einwilligung des Empfängers.
o    Versenden Sie nur etwas, wenn Sie klar als Absender erkennbar sind. Beachten Sie die Offenlegungspflicht bzw. das Impressum.
o    Abmelde- und Kontaktmöglichkeiten müssen immer vorhanden und sichtbar sein.

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