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Grünes EPU-Programm: Eine Sozialversicherung für alle

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Die Grünen zeichnet im jetzigen Wahlkampf zweierlei aus. Die falsche Strategie und Pech. Warum Pech? Weil das dominante Thema Migration ist – und nur eine Linie Gehör findet, die restriktiv ist. Und eine solche nimmt man den Grünen weder ab, noch stehen sie dafür. Warum die falsche Strategie? Die Grünen besetzen in diesem Wahlkampf Nischenthemen, was im Grunde gut ist, um sich von anderen zu differenzieren. Dennoch schaffen sie es nicht, diese viral zu verbreiten. Wie sonst könnte man erklären, warum die Grünen abseits der öffentlichen Wahrnehmung ein eigenes Programm für EPU verfasst haben, das kaum jemand kennt?

Während die EPU im Vergleich zu Großunternehmern im ÖVP-Programm kaum Platz finden und sie im FPÖ-Programm nur beiläufig erwähnt werden, haben die Grünen eine rund 30 Seiten umfassende Broschüre veröffentlicht, die sich allein mit den Forderungen für EPU befasst.

Erster Tausender steuerfrei

Das Vorwort gehen die Grünen humoristisch an und sprechen von einer „Willkommenskultur für Selbstständige“ und halten fest, dass mit über 100 Selbstständigen Gespräche geführt wurden, um Lösungen für deren Probleme zu finden, die in politischen Forderungen kanalisiert wurden.

Steuern auf selbstständige Arbeit sollen gesenkt werden. Zudem soll der erste verdiente Tausender im Monat von der Steuer befreit sein. Für GmbHs will man die Mindest-KöSt halbieren. Gegenfinanziert würde das durch Steuern auf „Millionenerbschaften und Milliardenstiftungen“.

Erleichterungen für Kleinunternehmen

Die Grünen führen an, dass zwei Jahre mit je 11.000 Euro Gewinn steuerfrei bleiben, während ein Jahr mit 22.000 Euro und ein Folgejahr ohne Gewinn steuerpflichtig sind. Einen Verlustvortrag gibt es schon. Die Grünen fordern zusätzlich einen Gewinnrücktrag der die letzten 3 Jahre miteinbezieht. In diesem Fall wären die 22.000 Euro Gewinn über zwei Jahre gerechnet – und damit steuerfrei.

Zudem wird eine Anpassung der Kleinunternehmensgrenze von 30.000 auf 40.000 Euro gefordert, damit Kleinunternehmer „weniger Steuerbürokratie“ haben und „von ihrem Umsatz leichter leben“ können.

Im Zeitalter der Digitalisierung würde die Arbeit vieler EPU vor allem auf Laptops und Smartphones basieren, so die Grünen. Der Arbeitsraum ist damit in der Realität überall. Bisher kann man nur Arbeitszimmer steuerlich absetzen. Die Grünen fordern diesbezüglich eine Arbeitsplatz-Pauschale von 75 Euro. Außerdem soll die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 400 auf 1.500 Euro angehoben werden.

Eine Sozialversicherung für alle

Die Grünen wollen alle 45 Sozialversicherungsträger zu einer zusammenlegen. Das ist ein echter Brocken. „Alle würden also die gleichen Beiträge in EINE Krankenversicherung, in EINE Pensionsversicherung und in EINE Unfallversicherung einbezahlen und die gleichen Leistungen daraus beziehen.“ Für die 100.000 Österreicher, die sowohl unselbstständig als auch selbstständig arbeiten, würde es zu keinen Mehrfachversicherungen mehr kommen.

Es wird zudem angeführt, dass ein EPU, der 2 Jahre hintereinander über die Geringfügigkeitsgrenze kommt, die nächsten 5 Jahre nicht mehr in die geringfügige Selbstständigkeit zurückwechseln kann. Und das auch, wenn die Gewinne deutlich sinken. Die Folge: Die SVA-Beiträge müssen im Voraus bezahlt werden, trotz weniger Geld, das der EPU erwirtschaftet. Die Grünen fordern, dass jährlich zwischen der Grenze „geringfügig“ und „regulär“ gewechselt werden kann.

Bei Arztbesuchen sollen Angestellte und Selbständige gleichbehandelt werden. Der Selbstbehalt soll wegfallen und Krankengeld soll es ab dem 4. Tag geben. Langfristig wollen die Grünen „die soziale Absicherung für Selbstständige in allen Bereichen an jene von ArbeiterInnen und Angestellten angleichen.“

Wer vor dem Start der selbstständigen Tätigkeit mindestens fünf Jahre angestellt war, behält die Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung. Den Grünen reicht ein Jahr Anstellung. Läuft das Unternehmen mal schlecht, soll die Mindestsicherung beantragt werden können – auch mit Gewerbeschein.

Die Grünen stemmen sich gegen Nachzahlungsforderungen durch die SVA. Die ersten drei Jahre solle jeder die SVA-Mindestbeiträge zahlen, ohne die späteren Nachzahlungen fürchten zu müssen.

Wirtschaftskammer demokratisieren

Die WKO müsse abgespeckt werden. Dass es die Wirtschaftskammer 10-mal gibt – also in 9 Bundesländern und im Bund selbst – kritisieren die Grünen. Aber eine konkrete Forderung, was an der Kammer schlanker werden müsse, unterlassen sie. Es wird wage formuliert: „Durch eine schrittweise Abschaffung der Kammerumlage 2 entlasten wir die Selbstständigen und den Wirtschaftsstandort um über 316 Mio. Euro Lohnnebenkosten pro Jahr. Dadurch wird die Wirtschaftskammer in der Folge auch gezwungen, ihre Zehnfach-Strukturen (Bund und jedes Bundesland) zu hinterfragen.“ Zudem soll die Grundumlage, die Unternehmen an die Fachgruppen zahlen, für EPU nicht mehr als 100 Euro im Jahr betragen.

Das Wirtschaftsparlament solle direkt gewählt werden. Auch Drittstaatsangehörige sollen wählen dürfen. Und für das Kammerpräsidium fordern die Grünen eine Frauenquote.

Crowdfunding und Mikrokredite

Das Crowdfunding-Gesetz ist für die Grünen ein richtiger Schritt. Die Investitionsgrenze solle aber auf 20.000 Euro je Projekt angehoben werden. Seit 2010 gibt es in Österreich ein staatliches Mikrokreditprogramm. Die Obergrenze soll auf 25.000 Euro angehoben werden.

Gemeinschaftlich Wirtschaften

Die Grünen wollen eine „Gruppenausbildung“ etablieren, bei der sich mehrere Selbstständige gemeinsam um mehrere Lehrlinge kümmern. „Die Koordination und auch die Basisförderung sollten von öffentlicher Seite erfolgen, dann würde sich der für Selbstständige schwer bewältigbare administrative Aufwand auf ein Minimum beschränken.“

Gemeinschaftsbüros sollen forciert werden. Zudem sollen Hightech-Geräte (wie 3D-Drucker), die im öffentlichen Besitz sind, gegen eine geringe Gebühr nutzbar sein. Und in einem Programm der Grünen darf eines natürlich nie fehlen: die Umwelt. „Carsharing statt eigener Firmenautos soll unabhängig von der Fahrzeuggröße vorsteuerabzugsberechtigt sein.“

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