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Vereinfachte GmbH-Gründung: Top oder Flop?

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Unternehmertum forcieren, Selbstständigkeit attraktiveren, Gründungen vereinfachen: Das waren die Ziele, die mit dem Deregulierungsgesetz 2017 erreicht werden sollten. Heute, fast ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, ist es Zeit für eine erste Bilanz.

Von der GmbH light zur GmbH gründungsprivilegiert

 Die Vorgeschichte zum Deregulierungsgesetz ist typisch österreichisch. Groß angekündigt, lang diskutiert und schließlich in einer Light-Version – genauer als GmbH light – implementiert, kurz danach wieder abgeschafft, umbenannt und als Gründungsprivilegierung reaktiviert. Für Laien: Mit der GmbH light wurde 2013 die Möglichkeit geschaffen, eine GmbH mit einem Kapital von 10.000 statt zuvor 35.000 Euro zu gründen. Durch die Rücknahme des Gesetzes nach nur wenigen Monaten fiel eigentlich auch diese theoretische Erleichterung für Gründer weg. Eigentlich. Denn durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 wurde das Mindeststammkapital wieder auf 35.000 Euro angehoben und die Mindestbareinzahlungen mussten wieder 17.500 Euro betragen. Doch durch die Inanspruchnahme der sogenannten Gründungsprivilegierung gemäß §10b GmbHG war die Gründung einer GmbH mit dem reduzierten Startkapital von 10.000 Euro weiterhin möglich. In einer Zeitspanne von 10 Jahren muss das Stammkapital jedoch auf 35.000 Euro aufgestockt werden.

Das Problem an der Sache: Die großen Erleichterungen für Gründer hat es damit nicht gegeben. Die Gründung einer GmbH war nach den Gesetzen dasselbe wie zuvor: eine zeitaufwendige, kostspielige und in vielen Fällen nervenaufreibende Sache. Es folgte ein Gesetz zur vereinfachten GmbH-Gründung ab 2018.

Vereinfachte GmbH-Gründung 2018

Das Deregulierungsgesetz, das mit Jänner 2018 in Kraft trat, schaffte die Möglichkeit, auf einfacheren Weg eine Ein-Personen-GmbH zu gründen: eine GmbH mit nur einem Gesellschafter, der auch Geschäftsführer ist. Es ist nun möglich eine solche GmbH ohne Zuziehung eines Notars zu gründen, sofern die Hälfte des benötigten Kapitals (17.500 Euro) eingezahlt wird. In Kombination mit der oben erwähnten Gründungprivilegierung reduziert sich dieser Betrag auf 5.000 Euro, muss aber nach längstens 10 Jahren aufgestockt werden.

Durch Verzicht auf den Notar können die Errichtungserklärung und die Firmenbuchanmeldung selbstständig online durchgeführt werden. Man benötigt dafür eine Bürgerkarte für die Identifizierung.

Dennoch gibt es auch Nachteile an der neugeschaffenen Möglichkeit: Der spätere Einstieg eines zweiten Gesellschafters wird verkompliziert. Und durch die fehlende Beratung eines Notars, kann die Wartezeit auf die Eintragung des Unternehmens, die bisher durchschnittlich 5 Tage dauert, erst recht eine langwierige werden – zum Beispiel dann denn Formvorschriften nicht eingehalten werden.

Einzelunternehmen ist und bleibt für viele am Attraktivsten

Was man sicher sagen kann: Es gab und gibt von Seiten der Politik zahlreiche Versuche, die GmbH attraktiver zu gestalten. Was sich ebenso sicher sagen lässt: Das Einzelunternehmen ist die beliebteste Gründungsform und wird es auf absehbare Zeit auch bleiben. Die Politik vertritt glaubhaft das Vorhaben, Unternehmertum einfacher zu gestalten und damit mehr Leute für die Selbstständigkeit zu motivieren. Doch jegliche Reformbemühungen auf die Gründung zu beschränken, wird nicht gewünschten Erfolg bringen. Es gibt zahlreiche Hürden, die während dem Unternehmerdasein zu überwinden sind. Diese könnte man, speziell für kleine Unternehmer, beginnen abzubauen.

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