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Voraussichtliche ASVG-Werte für 2023 – angepasste Zinssätze der Finanz

2016 SVA1

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ASVG Richtsätze

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich. Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Die Aufwertungszahl beträgt für das Jahr 2023: 1,031.

Daraus ergeben sich folgende Werte:

Geringfügikeitsgrenze

Höchstbeitragsgrundlage

Bei diesen Zahlen, handelt es sich um eine Vorschau auf Grundlage der Aufwertungszahl. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt somit abzuwarten.

So wurden der Zinssatz bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen angepasst

Auch die Finanz erhöht auf Grund der steigenden Zinsen und dem damit verbundenen Basiszinssatz ihre Zinsen. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig. Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.

Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes bleiben dabei außer Betracht. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde nun auch eine eigene Verzinsungsregelung für bestimmte Sachverhalte im Bereich der Umsatzsteuer geschaffen.

Mit Wirksamkeit ab 27.7.2022 gelten nun neu folgende Zinssätze:

Weitere Erhöhungen dürften also anstehen, da sich die Zinssätze rapide nach oben bewegen.

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