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Crowdfunding-Gesetz: Eine Erfolgsgeschichte?

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© 3D-Rendering: www.corporate-interaction.com

Es gilt seit 15. September 2015: Das Alternativfinanzierungsgesetz oder Crowdfunding-Gesetz. Was regelt dieses Gesetz genau? Wie ist die Lage zweieinhalb Jahre danach? Wird Crowdfunding vermehrt genutzt? Und welche Branche profitiert am meisten?

Für viele war die große Koalition zwischen SPÖ und ÖVP zuletzt wie ein Dämon, den es auszutreiben galt. Doch auch Rotschwarz hatte ihre Lichtblicke – und dazu gehört das Crowdfunding-Gesetz. Die positiven Stimmen gab es auch 2015 schon. Von einem „konstruktiven Ergebnis“ war die Rede. Ja sogar, dass Österreich in der EU eine Vorreiterrolle einnehmen würde.

Die Regeln bei Crowdfunding

Doch wie sieht der rechtliche Rahmen für Crowdfunding aus? Eine Person darf für ein Projekt bis zu 5.000 Euro investieren. Wer mehr als 2.500 Euro netto verdient, darf das Zweifache des Monatsnettoeinkommens oder 10% seines Vermögens veranlagen. Bei Projekten über einem Betrag von 100.000 Euro müssen die Initiatoren Informationsblätter veröffentlichen. Ab 5 Millionen Euro besteht eine volle Prospektpflicht mit Kennzahlen für die Investoren, ab 1,5 Millionen eine abgeschwächte. Zudem benötigen Crowdinvesting-Plattformen eine Konzession der Finanzmarktaufsicht oder eine Gewerbeberechtigung.

Eine Chance für Start-ups?

Was sollte das Gesetz bewirken? Start-ups taten und tun sich schwer, an Kapital für ihre innovativen Projekte zu kommen. Das sollte sich durch das Crowdfunding-Gesetz ändern. Start-ups sollten eine Art direkten Draht zur „Crowd“, zu den Menschen bekommen. Sie sollen nicht nur finanziell, sondern auch das Know-how betreffend von den Leuten profitieren. Eine Feedbackschleife sollte sich etablieren. Weiters sind Gründer nicht mehr zwangsläufig auf Bankkredite, Erbschaften oder Lottogewinne angewiesen, um ein großes Projekt starten zu können, sondern haben die Chance sich den Menschen direkt zu verpflichten. Zugleich kann jeder als Investor auftreten: von der Firmenchefin bis zum Studenten. Für den Initiator gibt es weitere Vorteile: Crowdinvestoren haben in der Regel kein Mitspracherecht. Der Unternehmer selbst behält die Hände an den Schalthebeln. Und schließlich ist auch ein Ausstieg von Teilen der Crowd leichter zu verkraften, da man nicht abhängig ist von einem großen Einzelinvestor.

Schon vor diesem Gesetz, bemühten sich viele Start-ups um Kapital um die Gunst der Crowd. Allerdings fand dies in einem rechtlichen Graubereich statt. Dank dem Gesetz gibt es nun einen klaren Rahmen und vor allem: einen organisierten Wettbewerb der besten Ideen, welche auf Crowdfunding-Plattformen präsentiert werden.

Wer profitiert am meisten?

Und wie lautet das zwischenzeitliche Resümee? Die damalige rotschwarze Regierung rechnete mit 65 Millionen Euro, die jährlich durch Crowdfunding in Start-ups fließen könnten. Ganz so viel sind es bislang nicht. 2016 sammelten die österreichischen Plattformen über 22 Millionen Euro von Crowdinvestoren ein. 2017 waren es 29 Millionen. Obwohl die 65 Millionen Euro noch in weiter Ferne liegen, geht der Trend klar nach oben.

Aber: Unter den 15 Projekten mit dem größten Investitionsvolumen ist kein einziges Start-up. Am meisten sammelte das Hotellerie-Unternehmen der ehemaligen Skistars Hermann Maier und Rainer Schönfelder – und zwar 1,2 Millionen Euro. Ganze 8 der 15 Crowdfunding-Projekte mit den größten Sammelerträgen waren Immobilienprojekte.

Nach dem Grund muss man nicht lange suchen. Die Investoren schauen – ganz wie bei gewöhnlichen Investments am Aktienmarkt – auf die Renditen. Und Immobilienprojekte versprechen nun mal, am meisten abzuwerfen.

Fazit:

Crowdfunding sollte vor allem Start-ups einen leichteren Weg zu Kapital weisen. Dafür ist das Gesetz ein richtiger Schritt. Doch nicht Start-ups sind die größten Profiteure. Es sind Immobilienprojekte.

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