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Registrierkasse: Die Vorschriften und die Technik dahinter – Teil 1

Geldstapel

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Die Eckpunkte der Steuerreform wurden im März 2015 beschlossen. 900 Mio. Euro sollen zur Gegenfinanzierung der Reform durch Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung erzielt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Registrierkassenpflicht eingeführt. Im ersten Artikel werden allgemeine Informationen gegeben und im zweiten Teil werden die technischen Hintergründe behandelt.

Vor allem KMU haben mit wesentlichen Veränderungen im Rahmen der Reform zu rechnen. Laut Finanzministerium sind rund 60 Prozent aller heimischen Betriebe betroffen, vorwiegend Gastronomie-, Handel- und Dienstleistungsbetriebe. Fast alle Großunternehmen verwenden bereits Registrierkassen. Nach Schätzungen des Finanzministeriums sind aktuell rund 140.000 Kassen im Einsatz. Manche Unternehmen nutzen mehr als eine Kasse. Wie viele Unternehmen eine neue Registrierkasse anschaffen müssen, ist unklar.

Registrierkasse

Es handelt sich um ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung und Dokumentation einzelner Bareinnahmen verwendet wird. Registrierkassen gibt es als serverbasierte Aufzeichnungssysteme, Waagen und Taxameter mit Kassenfunktionen.

Registrierkassenpflicht

Ab 1. Jänner 2016 sind alle Bareinnahmen einzeln mit der Kasse (Vorgaben: KRL 2012) zu erfassen und Belege für KundInnen auszustellen. Die Organe der Abgabenbehörde kontrollieren, ob Kassen verwendet werden und diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Damit sicher gestellt ist, dass ein System den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, gibt es die E-131 Bescheinigung.

Betroffen sind UnternehmerInnen, die betriebliche Einkünfte erzielen und die Grenze überschreiten. Die Pflicht besteht ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro, wenn die Barumsätze 7.500 Euro im Jahr überschreiten (Nettoumsatz). Zu den Bargeschäften zählen auch Umsätze mit Bankomat-, Kreditkarte, elektronischen Zahlungsformen (Mobiltelefon, PayLife, Quick), Gutscheine, Geschenkmünzen oder Bons.

Geschäfte an öffentlichen Orten haben einen höheren Grenzwert. Betriebe, die unter diese „kalte Hände„-Regelung fallen, sind erst ab einem Jahresumsatz von 30.000 Euro registrierkassenpflichtig (Maronibrater, Christbaumhändler, mobile Eisverkäufer, Fiakerfahrer, Obst- und Gemüseverkäufer im Freien).

Ab 1. Jänner 2017 sind gesetzeskonforme Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zu versehen (Verordnung: RKSV) – Sicherungen gegen Manipulationen. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Betriebe mit Kassensystem an das Finanzamt gebunden sein (gegebenenfalls nachrüsten). Das elektronische Signal wird digital signiert und auf einer Smartcard gespeichert. Die Daten werden automatisch an das Finanzamt übermittelt und „nur“ bei Betriebsprüfungen abgerufen.

Belegerteilungspflicht

Die Steuerreform sieht eine Verpflichtung zur Belegausgabe vor. KundInnen müssen beim Kauf im Geschäftslokal einen ordnungsgemäßen Beleg erhalten. Diese Pflicht besteht unabhängig vom Umsatz ab Jänner 2016. Stellen UnternehmerInnen keinen Beleg aus, begehen sie eine Finanzordnungswidrigkeit (Strafrahmen bis 5.000 Euro). Angestellte sind verpflichtet, der Belegerstellungspflicht nachzukommen. Als UnternehmerIn müssen Sie darauf achten. Angestellte sind Erfüllungsgehilfen, deren Handeln dem Unternehmen zuzurechnen ist.

Belegannahmepflicht

Der Kunde ist verpflichtet den Beleg anzunehmen und bis vor die Tür des Unternehmens mitzunehmen. Nehmen KundInnen den Beleg nicht an sich bzw. nicht mit, stellt das keine Ordnungswidrigkeit dar. Werden KundInnen von Organen der Abgabenbehörde kontrolliert, besteht jedoch Mitwirkungspflicht. Es soll keine Sanktionen für KonsumentInnen geben.

Vorteile

Kosten

Die Anschaffungs- bzw. Umrüstungskosten einer einfachen Registrierkasse mit Sicherheitssystem werden zwischen 400 und 1.000 Euro liegen. Die reine Aufrüstung mit einer Smartcard und der entsprechenden Software wird rund 200 bis 300 Euro kosten (exkl. Implementierungskosten). Alle gängigen Registrierkassen sollten aufrüstbar sein. Bei Gastronomie-Kassensystemen können sich die Kosten auf mehrere tausend Euro erhöhen. Als PC-Einstiegskassensystem gibt es günstige All- in-One-Lösungen ab ca. 2.700 Euro zuzüglich Programmierung, Installation, Konfiguration Lieferung und Schulung. Je umfangreicher die Funktionalität, umso höher die Preise.

Förderung und Absetzbarkeit

Für den Neukauf gibt es eine staatliche Prämie von 200 Euro vom Finanzamt (Beilagenformular E108c). Bei der Aufrüstung sind keine Prämien geplant. Beide Ausgaben (Neukauf/Nachrüstung) sind steuerlich voll absetzbar.

Kritik

Es gibt viele ungeklärte Fragen und demzufolge viele kritische Stimmen. Mit Unterstützung der WKO Steiermark haben sich sogar drei UnternehmerInnen dazu entschlossen, beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde einzubringen.

 

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Quellen:

http://derstandard.at/2000013171688/13-Fragen-und-Antworten-zur-Registrierkassenpflicht

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/top_news/741637_Tricksen-ist-auch-mit-Registrierkasse-moeglich.html

http://www.wirtschaftsverband.at/home/themen/registrierkasse/3189

http://www.wirtschaftsverband.at/home/themen/steuern_senken/3152

https://wko.tv/play.aspx?c=5201 https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Registrierkassen.html

http://registrierkassen-test.info/kassensysteme/

 

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