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Digitaler Fahrtenschreiber

© 3D-Rendering: www.corporate-interaction.com

Seit 1994 müssen Fahrzeuge mit mehr als (hzG) 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer) mit einem EU-Kontrollgerät ausgerüstet sein. Eine EU-Verordnung verpflichtet seit 2006 sogar zur Ausstattung mit einem digitalen Kontrollgerät/Fahrtenschreiber bzw. einem digitalen Tachographen. Die Digitalisierung des Fahrtenschreibers dient der Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten und ersetzt somit das Schaublatt.

Über den Fachverband kann Zubehör wie, Downloadgeräte, Kartenleser, Thermopapier und Online-Datenmanagementsoftware bezogen werden.

Karten

Die verwendeten digitalen Kontrollgeräte, die verwendeten Kontrollgerätekarten und das Kontrollgerätekartensystem unterliegen einem hohen Sicherheitsstandard. Der Fahrer benötigt eine Fahrer- und der Unternehmer eine Unternehmenskarte für den digitalen Tachographen.

Die Fahrerkarte (Fahrtenschreiberkarte) wird FahrerInnen direkt zugeordnet, durch die Signatur dient sie als Ausweis, auch die Tätigkeitsdaten werden darauf gespeichert. Ab Ausstellungsdatum bleibt die Karte fünf Jahre gültig.

Die Unternehmenskarte wird auf Unternehmen, die ein gewerblich genütztes Fahrzeug anmelden, ausgestellt und ist auch fünf Jahre gültig.

Zusätzlich zu den Karten im Unternehmensumfeld gibt es zwei Arten für die Prüfung bzw. Überwachung und Kontrolle, die Werkstatt- oder Kontrollkarte.

Die Werkstattkarte ermöglicht die Aktivierung, Kalibrierung und Prüfung des digitalen Kontrollgerätes. Über die Karte der Werkstatt können die Daten heruntergeladen werden. In ermächtigten Werkstätten (Prüf- und Begutachtungsstelle) kann eine persönlich ausgestellte Werkstattkarte bei der ASFINAG beantragt werden. Die Werkstattkarte hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

Für Exekutiv- und Kontrollorgane kommen Kontrollkarten beim Auslesen der Daten zum Einsatz. Im Vergleich zu den anderen Karten wird die Kontrollkarte nicht personalisiert und wird auf die Kontrollstellen ausgestellt. Die Kontrollkarte wird bei der ASFINAG beantragt und hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Antrag

Bei der Beantragung der Fahrerkarte muss der Fahrer persönlich anwesend sein. Der gültige Führerschein wird gemeinsam mit einem Meldezettel vorgewiesen und ein Passbild wird benötigt. Der Antrag kann beim ÖAMTC oder ARBÖ gestellt werden und kostet €45.

Beim Antrag für eine Unternehmenskarten sind der Unternehmensname, die Anschrift und der Sitz des Unternehmens anzugeben. Ein Auszug aus dem Firmenbuch oder Gewerberegister ist auch notwendig. Ein Berechtigter des Unternehmens unterzeichnet die Niederschrift mit Stempel und Unterschrift. Durch die Vorlage des Kennzeichens und einer Kopie des Zulassungsscheins wird erklärt, dass zumindest ein Fahrzeug eingesetzt wird. Werden mehrere Unternehmenskarten beantragt, bedarf das einer genauen Begründung. Die Kosten für diese Karte belaufen sich auf €85.

Bevor eine Werkstattkarte beantragt werden kann, muss eine Werkstattermächtigung erfolgen. Der zuständige Landeshauptmann kann die Ermächtigung erteilen. Zusätzlich zur Karte erhalten die Prüfstellen einen PIN-Code, bei Falscheingabe wird die Karte gesperrt. Eine Werkstattkarte kostet €97.

Je nach Einsatzgebiet gibt es unterschiedliche zulässige Stellen für den Antrag auf die Erteilung einer Kontrollkarte. Dazu gehören Bundesminister (Inneres, Finanzen, Verkehr, Innovation und Technologie, Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz), Landeshauptmännern oder der Hauptverband der Sozialversicherungsträge. Die Kosten liegen bei €70.

Downloadbestimmungen für Unternehmen/Arbeitgeber

Als UnternehmerIn mit angestellten Fahrern unterliegen Sie der Archivierungs- & Auswertepflicht. Das Herunterladen, Übertragen und Sichern der Daten muss spätestens drei Monate nach dem letzten Herunterladen aus dem digitalen Kontrollgerät erfolgen. Daten der Fahrerkarte des Lenkers müssen spätestens alle 28 Tage heruntergeladen werden (§ 17a Arbeitszeitgesetz). Besorgen Sie ein Set inkl. Software, Chipkartenlesegerät zum Auslesen der Fahrerkarte und einem konfigurierbaren Downloadkey zum Auslesen des digitalen Tachographen. Mit Hilfe der Software sind Sie in der Lage, die Archivierung und Auswertung der Fahrerkarte und dem Massenspeicher selbständig am PC durchzuführen. Durch die Auswertung von Verstößen können Sie Grenzwerte schnell ablesen. Die Schichtauswertung ermöglicht die Auswertung der gefahrenen Schichten und der verbleibenden Lenk- und Arbeitszeiten.

Auf welchen Anbieter vertrauen Sie?

Quelle:

https://www.asfinag.at/verkehr/lkw-bus/digitaler-tachograph/

https://www.wko.at/service/verkehr-betriebsstandort/Digitaler-Tachograph-EU-Kontrollgeraet.html

https://www.oeamtc.at/thema/maut-vignette/der-digitale-tachograph-fahrtenschreiber-16186026

https://www.digitalertachograph.at/?cookie-state-change=1555356934963

https://www.globofleet.at/gf4-4260179020148/Starter-Set-Optimal-DK.html?gclid=Cj0KCQjw19DlBRCSARIsAOnfReiQD5x4VyTHttUTSVJdKhnheZExAdtND-UtJ5lzGtwbA7Ul9N3jiqkaAqJBEALw_wcB

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