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COMPUTERVERSICHERUNG – Teil 2

© 3D-Rendering: www.corporate-interaction.com

Nach wenigen Tagen meldete sich der gerichtliche Gutachter, Herr Hunter (vom
Versicherer beauftragt), telefonisch. Herr Hunter teilte mit, dass er das Gerät zur
Begutachtung abholen würde. Schaden wies Hunter darauf hin, dass mit der ÖVU
etwas anderes vereinbart wurde.

Der Gutachter Hunter weigerte sich die Besichtigung vor Ort durchzuführen

Er bestand auf die Abholung. Widerwillig stimmte Schaden zu. Am
darauffolgenden Tag erschien Hunter im Büro von Schaden. Hunter nahm den
Laptop an sich und wollte sofort wieder gehen. Ohne Bestätigung wollte Schaden
seinen Laptop jedoch nicht mitgeben. Hunter war uneinsichtig und zeigte weder
einen Ausweis, der zur Identifikation beitrug noch wollte er eine Abholbestätigung
ausstellen. Seine Aussage war: „Wenn Sie mir den Laptop jetzt nicht mitgeben,
werde ich ÖVU melden, dass Sie sich geweigert haben. Dann bekommen Sie eben
kein Geld.“ Da Schaden auf den Laptop angewiesen ist, stimmte er wieder widerwillig
zu. Der Laptop sollte nach spätestens zwei Tagen wieder an Herrn Schaden
ausgehändigt werden. Hunter lies sich jedoch dazu hinreisen folgende Bestätigung
zu unterzeichnen:

Im Anschluss kontaktierte Herr Schaden sofort seinen Betreuer bei der ÖVU, um sich
über den offiziellen Ablauf einer solchen Abholung zu erkundigen.

Schaden wird üblicherweise vor Ort begutachtet.

Die ÖVU
bestätigte Schaden, dass der Laptop eigentlich vor Ort begutachtet hätte werden
sollen. Zusätzlich wäre eine Abholungsbestätigung üblich. Auf einer solchen
Bestätigung müssten Details zum abgeholten Gerät, sowie Kontaktdaten des
Begutachters eingetragen werden und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Der Versicherungsberater entschuldigte sich für das Vorgehen des Begutachters und
versprach die Angelegenheit zu klären.

Laptop wurde an eine andere Person retourniert.

Nach sechs Tagen erschien der Büronachbar von Herrn Schaden in dessen Büro.
„Wie heißt du eigentlich mit Nachnamen?“, fragte dieser. Schaden pflegt mit den
anderen Mietern des Bürogebäudes eine informelle Beziehung, bei der man sich
ausschließlich per Vornamen anspricht. „Ich heiße Schaden, wieso?“
Der Nachbar entschuldigte sich, weil er den Nachnamen nicht wusste und einen
gewissen Herrn Hunter in den 2. Stock zur Rezeption eines anderen Unternehmens
der gleichen Branche schickte. Dieser Vorfall lag bereits über eine halbe Stunde
zurück.

Die Suche nach dem vermissten Laptop

In Schaden machte sich Nervosität breit, waren doch einige Firmen im
Gebäude angesiedelt. Sofort kontaktierte Schaden Herrn Hunter und landete direkt
auf dessen Mobilbox. Schaden marschierte in den 2. Stock zum genannten
Unternehmen, bei dem der Laptop leider auch nicht abgegeben wurde. Da Schadens
Nachbar ein schlechtes Gewissen hatte, machte sich auch der auf die Suche nach
dem Laptop und war anscheinend schneller. Ohne zu wissen, dass der Laptop
bereits beim Nachbarn war, fand Schaden endlich das Unternehmen bei dem der
Laptop abgegeben wurde. Der Geschäftsführer dieser Firma wurde kreidebleich als
Schaden nach seinem Laptop fragte. Es tue ihm furchtbar leid, aber ein junger Mann,
dessen Namen er nicht wisse, hätte bereits den Laptop abgeholt.

Laptop mit kritischen Unternehmensdaten war unauffindbar…

Mittlerweile machte sich Verzweiflung bei Herrn Schaden breit. Der Laptop mit allen
kritischen Unternehmensdaten inklusive Privatdaten war unauffindbar. Abermals
kontaktierte Schaden seinen Versicherungsbetreuer. Diesem blieb nichts anderes
übrig als sich erneut zu entschuldigen.

Noch mal Glück gehabt!

Glücklicherweise erhielt Herr Schaden den Laptop kurz darauf in einwandfreiem
Zustand vom Nachbar zurück.
Sieben Wochen vergingen seit der Begutachtung und Herr Hunter hat noch kein
Ergebnis der Begutachtung bei der ÖVU abgeliefert. Insgesamt liegt die Meldung des
Schadens an die ÖVU bereits acht Wochen zurück. Herr Schaden hat sich bereits
einen neuen Laptop im Wert von über 2.600€ gekauft. Ohne sein wichtigstes
Arbeitsmittel ist er nicht fähig sein Unternehmen fortzuführen. Nun meine Fragen an
Sie:
• Finden Sie das Vorgehen der Versicherung und des gerichtlichen
Begutachters in Ordnung?
• Ist Ihnen etwas ähnliches auch schon passiert?
• Wie würden Sie sich Verhalten?
• Wie beurteilen Sie den Sachverhalt in Bezug auf die Datensicherheit?

 

Link zum ersten Teil dieses Artikels: COMPUTERVERSICHERUNG – Teil 1

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