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Geplantes EU-Lieferkettengesetz trifft auch viele kleine Firmen

Das Parlament hat seine Position für die Verhandlungen mit den EU-Ländern über Regeln zur Integration von Menschenrechten und Umweltauswirkungen in die Unternehmensführung mit 01. Juni 2023 angenommen.

Mit den neuen Vorschriften würden Unternehmen gesetzlich verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschenrechte und die Umwelt, wie Kinderarbeit, Sklaverei, Umweltverschmutzung oder Verlust der biologischen Vielfalt, zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, zu beenden oder abzumildern. Außerdem müssen sie die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt bewerten, und zwar nicht nur bei den Zulieferern, sondern auch im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Vertrieb, dem Transport, der Lagerung und der Abfallbewirtschaftung und anderen Bereichen.

Für EU ansässige Unternehmen jeglicher Branche

Die neuen Vorschriften gelten für in der EU ansässige Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche, einschließlich Finanzdienstleistungen, mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro sowie für Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro. Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden, werden ebenfalls einbezogen.

Einhaltung des Gesetzes entlang der gesamten Wertschöpfungs- beziehungsweise „Aktivitäts“-Kette

Bei Wirtschaftsvertretern lässt das geplante EU-Lieferkettengesetz die Alarmglocken schrillen. Denn die direkt betroffenen größeren Unternehmen müssten die Einhaltung des Gesetzes entlang ihrer gesamten Wertschöpfungs- beziehungsweise „Aktivitäts“-Kette beachten. Das bedeutet, dass auch all jene Firmen indirekt von diesem Lieferkettengesetz betroffen wären, die den größeren Betrieben zuliefern oder sonst in einer Geschäftsbeziehung zu ihnen stehen. Denn ohne Zertifizierungen, Überprüfungen oder schriftliche Bestätigungen ihrer Lieferanten könnten sich die größeren Unternehmen nur auf die Eigenangaben der Geschäftsführung der Zulieferbetriebe verlassen.

… nur die direkt vom Gesetz erfassten Unternehmen

Wie der NÖ Wirtschaftspressedienst erfahren hat, sollen nach den Vorstellungen des EU-Parlaments zwar nur die direkt vom Gesetz erfassten Unternehmen auch sanktioniert werden können. Allerdings stellt sich die Frage, wie sich diese dann an jenen kleineren Firmen in ihrer Lieferkette schadlos halten werden, die der eigentliche Auslöser für eine Sanktionierung waren.

Quellen: EU-Parlament / Niederösterreichischer Wirtschaftspressedienst /Redaktion

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