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Künstliche Intelligenz – zur Digitalisierung in Österreich

© Gerd Altmann auf Pixabay

Trotz des Mangels an einer einheitlichen und exakten Definition von Künstlicher Intelligenz bedarf es einer Definition, um klarzustellen, worum es überhaupt dabei geht. Das KMU Forschungsinstitut hat jüngst einen Bericht zum Thema Digitalisierung und künstlicher Intelligenz verfasst. So lässt sich mit folgender Definition, die wie gesagt, eine von mehreren und damit uneinheitlichen Definitionen ist, die Erkenntnisse und Ergebnisse des Berichts darstellen. So definiert man laut dem KMU-Forschunginstitut beispielsweise in Österreich Künstliche Intelligenz als „Computersysteme, die intelligentes Verhalten zeigen, d. h. die in der Lage sind, Aufgaben auszuführen, die in der Vergangenheit menschliche Kognition und menschliche Entscheidungsfähigkeiten erfordert haben.“

Bedeutende Hinweise und Anregungen für Unternehmer:innen

Zunächst ist die Digitalisierung eine Voraussetzung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, die ihrerseits die Digitalisierung weiter vorantreibt. Neben der KI-Technologie als solche, ist der Anwendungskontext für die KI-Klassifikation bedeutend, da ein und dieselbe KI-Technologie je nach Verwendung auch für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden kann. Wie bereits im Einleitungstext ersichtlich, gibt es nicht DIE Definition für Künstliche Intelligenz. Doch erst eine exakte und klare Definition schafft die nötige Rechtssicherheit und erleichtern den Umgang mit Künstlicher Intelligenz.

Daher muss diesbezüglich noch gefeilt werden und wenn möglich eine exakte und einheitliche Definition geschaffen werden.

Ethische Komponenten

Ethische Fragen, so im Bericht des KMU-Forschungsinstituts  bleiben bei der Entwicklung von KI-Anwendungen meist unberücksichtigt. Übertragen wir nur ein kleines Beispiel, dass auf der Seite des Deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz angeführt ist, auf unseren Unternehmensalltag, so meint das folgendes: Eine Empfangsdame oder der Hausmeister in Form einer Künstlichen Intelligenz könnte den Zugang zu unserem Büro, der Werkstätte oder des Fabriksgeländes gewähren. Das hätte den großen Vorteil, dass beispielsweise rund um die Uhr Gegenstände angeliefert werden könnten und sonstigen berechtigten Personen Einlass unkompliziert gewährt werden könnte, um nur einiges damit Durchführbares zu erwähnen. Wer und was wäre nun verantwortlich, wenn das System missbräuchlich verwendet werden würde oder die Künstliche Intelligenz beginnt eigenmächtig zu entscheiden?! Somit braucht es ethische Vorgaben, die in technische Kriterien übersetzt werden können.

Als Grundlage können sieben ethische Indikatoren dienen, wie es das deutsche BMWK vorschlägt. Diese sind der Vorrang menschlichen Handelns und menschlicher Aufsicht, technische Robustheit und Sicherheit, Schutz der Privatsphäre und ein Daten-Qualitätsmanagement, Transparenz und Erklärbarkeit, Vielfalt, Nichtdiskriminierung und Fairness, Gesellschaftliches und ökologisches Wohlergehen, Rechenschaftspflicht, Regulierungen und Zertifizierungen. Sicher ist hier vieles subsumiert und sollte aufs Genaueste definiert werden.

Regulierungen und Zertifizierungen

Regulierungen können verbindliche Kriterien für derartige komplexe Systeme festlegen, die das Vertrauen erhöhen. Hier muss man darauf achten, nicht durch eine Überregulierung die Innovationsaktivitäten zu hemmen. Zudem können geeignete Zertifizierungsverfahren unter gewissen Umständen das Vertrauen in Künstliche Intelligenz erhöhen.

Internationale Kooperation und Zusammenarbeit

Wenn man so will existiert ein überbordender globaler Wettlauf rund um die Künstliche Intelligenz, deren Weiterentwicklung und des profitablen Einsatzes. Dabei werden auf die Einhaltung ethischer Standards kaum geachtet und bleiben beim globalen Rennen um die Technologieführerschaft bis dato auf der Strecke, so im jüngsten Bericht der KMU-Forschung.

Vielleicht muss das nicht zwingend so sein und möglicherweise verschaffen sich jene, die auf ethische Standards von Haus aus achten am Ende des Tages einen Wettbewerbsvorteil.

Der Austausch zwischen KI-Akteuren und Einbindung von Stakeholdern ist von großer Bedeutung, um die Entwicklung vertrauenswürdiger KI zu fördern, heißt es im Bericht weiter. Somit wäre die Einbindung potenzieller Nutzer:innen und Expert:innen unterschiedlicher Disziplinen bei der KI-Entwicklung anzuraten, um unterschiedliche Blinkwinkel zu analysieren und potenzielle Schwierigkeiten rechtzeitig erkennen zu können.

 

Quellen:

KMU Forschung

BMWK Deutschland

 

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