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Anschlussflug verpasst – Urlaub dahin. Was tun?

Bild: pixabay.com

 

Ein Passagier hat Anspruch auf Entschädigung, wenn sein Flug verspätet ist und er seinen Anschlussflug verpasst. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung sowie von der Ursache ab. So die Theorie! Leider zeigt die Praxis, dass viele Passagiere nach unverschuldet verpassten Flügen immer noch auf ihre Entschädigung verzichten. Meist ist man froh, dass man noch irgendwie an sein Ziel gekommen ist. Den Aufwand, die eigene Airline zu verklagen, nur weil man seinen Anschlussflug verpasst, scheint nicht angemessen. Insbesondere, wenn man sogar vermutet, eine Mitschuld zu tragen.

Wenn Sie Ihren Anschluss verpassen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, wie lange es dauert, bis Ihr Flug und Ihr Anschlussflug umgeleitet werden. Ob dies eintrifft, lässt sich übrigens ganz einfach überprüfen.

 

Entschädigung für alle Verspätungen über 3 Stunden

Die Europäische Union hat die Fahrgastentschädigung für verpasste Anschlüsse geregelt. Die Verordnung besagt, dass die Fluggesellschaft für die dem Passagier entstehenden Mehrkosten wie Hotelübernachtungen und Verpflegung aufkommen muss. Fluggesellschaften dürfen auf keine Entschädigung verzichten, es sei denn, es handelt sich um Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Umstände.

Zu den Rechten der Passagiere gehören auch Sicherheit und Gesundheitsschutz, Hilfe bei Flugannullierungen und die Erstattung von verlorenem oder beschädigtem Gepäck. Flüge mit mehr als zwei Etappen müssen mindestens alle vier Stunden Speisen und Getränke bereitstellen.

 

Was ist die EU-Verordnung, und für wen ist sie gedacht?

Die EU-Verordnung 261/2004 ist eine Verordnung, die für Passagiere von Flügen aus der Europäischen Union gilt. Die Verordnung besagt, dass Passagiere im Falle einer Verspätung, Annullierung oder Anschlussverwechslung Anspruch auf Entschädigung haben. Diese Regelung gilt für alle Passagiere, die aus oder nach Europa fliegen und mit mehr als drei Stunden Verspätung ankommen. Wenn die Airline durch eigenes Verschulden keine pünktliche Verbindung herstellen kann, sollten die Kunden entschädigt werden.

 

Allgemeine Grundsätze

Die Entschädigung sollte auf der Dauer der Verspätung und dem für den Flug gezahlten Preis basieren. Neben der Versorgung vor Ort und der pauschalen Entschädigung von bis zu 600 Euro gibt es eine grundsätzliche Pflicht für die Fluglinie, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Passagiere baldmöglichst an ihr Ziel zu bringen.

 

Wie viel Entschädigung können Sie im Falle eines verpassten Anschlusses erhalten?

Sie haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie aufgrund des Verschuldens einer Fluggesellschaft verspätet oder annulliert wurde. Natürlich können Sie auch einen Anspruch auf einen verpassten Anschlussflug geltend machen, da die Flüge verbunden sind. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort! Entscheidend dafür ist, dass die beiden Flüge zusammen gebucht wurden. Laufen beide Flüge unter getrennten Buchungsnummern, sind die Passagiere selbst für einen rechtzeitigen Umstieg verantwortlich. Wenn dies zutrifft, erhalten Sie bei einer Flugdistanz bis zu 1500 km bereits 250 Euro, 400 Euro bis 3500 km und sogar 600 Euro bei allen längeren Flügen.

 

Fazit und abschließende Gedanken

Die EU-Verordnung ist einschlägig bei verpassten Anschlussflügen. Die Möglichkeit zur einfachen Fahrgastentschädigung für verpasste Anschlüsse ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber in anderen Bereichen wie Servicequalität und Kundenzufriedenheit gibt es trotzdem noch Verbesserungspotenzial. Auch eine Informationspflicht über die EU-Entschädigung wäre wünschenswert.

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