Tätigkeiten im Homeoffice 2024 abgelten!

Da das Homeoffice mittlerweile fixer Bestandteil der Arbeitswelt ist, hat der Gesetzgeber die bis 31.12.2023 befristete Regelung im Rahmen des Progressionsabgeltungsgesetzes 2024 ins Dauerrecht übernommen. Somit können auch im Jahr 2024 nachfolgende Positionen steuerlich geltend gemacht werden: Homeoffice-Pauschale Arbeitgeberinnen und … Tätigkeiten im Homeoffice 2024 abgelten! weiterlesen