Jungunternehmer - Förderungen
Förderungen für Jungunternehmer
Mit der Möglichkeit einer Förderung soll Ihnen als Jungunternehmer geholfen werden, sich besser auf die am Markt befindlichen Herausforderungen einzustellen und entsprechend reagieren zu können. |
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KMU-Förderungsgesetz 2006 (KMU-FG 2006)
Im Mai 2006 beschloss der Nationalrat der KMU-FG 2006. Dieses trat mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
Durch das KMU-FG 2006 wurden das Einkommenssteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz abgeändert.
Ziel war es, steuerliche Begünstigungen für Einnahmen-Ausgaben Rechner, sowie weitere Steuererleichterungen für KMU (Klein- und Mittelbetriebe) zu erlangen.
Änderungen laut KMU-FG 2006
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Freibetrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Natürliche Personen wird, zur Stärkung der über 300.000 Einnahmen-Ausgaben-Rechner in Österreich, einen Freibetrag für investierte Gewinne gewährt. Ein Gewinn von max. 10% kann steuerfrei gelassen werden. Bedingung ist, dass dieser Betrag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird. Das heißt: Das in dieser Höhe, begünstigte Anlagevermögen - mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren - oder bestimmte Wertpapiere, die zu Deckung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung herangezogen werden können, angeschafft/initiiert werden.
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Max. Freibetrag
Der max. nutzbare Freibetrag beträgt pro Steuerpflichtigem und Jahr 100.000 Euro.
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Ausgleich von Verlusten der letzten 3 Jahre
Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben nun die Möglichkeit haben, Verluste vorzutragen. Der ursprüngliche Initiativantrag enthielt diese Möglichkeit nur für die so genannten Anlaufverluste (lt. Antrag Verluste – s. Amtsweg - „Finanzamt“).
Ein Abänderungsantrag sieht vor, dass Verluste, die in den vorangegangenen 3 Jahren entstanden sind, ausgleichsfähig sind.
- Ausdehnung der Kleinunternehmergrenze auf € 30.000,-:
Die für die Steuerbefreiung von Kleinunternehmern wurde von € 22.000,- auf € 30.000,- angehoben.
101. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich:
KMU-Förderungsgesetz 2006 (KMU-FG 2006)
Seit 2007 zwei neue Förderrichtlinien
Nach dem KMU-FG 2006 wurden 2007 zwei neue Förderrichtlinien umgesetzt.
KMU Innovationsförderung
Förderungen 07 der Austria Wirtschaftsservice
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist eine Förderbank der Republik Österreich, die österreichische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen, Haftungen und zinsgünstigen Krediten unterstützt.
Die bisherigen Förderungsrichtlinien, wie beispielsweise die bekannte Jungunternehmer/innen Förderungsaktion oder das Innovationsprogramm Unternehmensdynamik sind mit 31.12.2006 ausgelaufen. Die Grundlage für die Fördertätigkeit der aws bildet ein neues Mehrjahresprogramm (2007 – 2013), das im Auftrag der österreichischen Bundesregierung unter Beachtung wirtschaftspolitischer Vorgaben und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern für die österreichischen Unternehmer entwickelt wurde.
Förderprogramme für Gründer und Unternehmen in der Startphase
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Gründungs-/Nachfolgebonus
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Jungunternehmerförderung
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Eigenkapitalgarantien
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Double-Equity-Garantiefonds
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Seedfinancing für High-Tech-Unternehmen
AWS-Förderungen 2007-2013
Auf der Website des Austria Wirtschaftsservice können Sie sich einen umfassenden Überblick über mögliche Förderungen 2007-2013 schaffen.
Hier finden Sie alle Kurzinfos und Antragsformulare
WKO-Förderdatenbank
Die Förderdatenbank der Wirtschaftkammern Österreichs bietet eine Übersicht über die Wirtschaftsförderungen in Österreich.
Hier finden Sie auch Informationen zu den EU-Förderungen sowie Informationen zu den steuerlichen Förderungen.
Förderdatenbank der WKO
Quelle:
AWS Austria Wirtschafts Service
Bundesministerium für Finanzen
Wirtschaftskammer
Gründungsmanagement kompakt –
Von der Idee bis zum Businessplan; Linde Verlag
Querverweise zum Thema Förderungen
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